Gibt meine Rechtsschutzversicherung Deckung für die Klage gegen die Rückforderung der Corona Soforthilfe?
Das ist eine sehr wichtige Frage, da die Rückforderung der Corona-Soforthilfen viele Betroffene vor finanzielle Herausforderungen stellt.
Die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für eine Klage gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe ist nicht automatisch gewährleistet und hängt stark von Ihrem individuellen Vertrag ab.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:
Verfahren, die die Rückforderung von Corona-Hilfen betreffen, fallen in der Regel in das Verwaltungsrecht und können thematisch als Subventionsangelegenheiten oder Fördermittelangelegenheiten eingeordnet werden.
Viele Rechtsschutzversicherungen schließen verwaltungsrechtliche Verfahren oder Klagen im Zusammenhang mit Subventionen und Fördermitteln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) explizit aus.
Besonders in Tarifen für Unternehmen oder Selbstständige finden sich oft spezielle Ausschlüsse für Streitigkeiten, die Fördermittel betreffen.
Es besteht das Risiko, dass Ihre Versicherung die Kostenübernahme (Deckung) ablehnt, da solche Fälle oft unter vertragliche Ausschlüsse fallen.
Um Klarheit zu bekommen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Nehmen Sie Ihren Versicherungsvertrag (insbesondere die AGB oder Versicherungsbedingungen) zur Hand und prüfen Sie, ob Verwaltungsrechtsschutz und Subventionsangelegenheiten abgedeckt oder ausgeschlossen sind.
Wenden Sie sich umgehend an Ihre Rechtsschutzversicherung und bitten Sie um eine Deckungszusage für das Vorgehen gegen den Rückforderungsbescheid. Ein spezialisierter Anwalt kann dies in der Regel kostenfrei für Sie übernehmen.
Relevant ist auch der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsfall eingetreten ist (meist der Zugang des Rückforderungsbescheids) und ob Ihre Rechtsschutzversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits bestand und die Wartezeit abgelaufen war.
Unabhängig von der Deckungszusage der Versicherung ist es entscheidend, schnell zu handeln, da die Fristen sehr kurz sind:
Gegen den Rückforderungsbescheid muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch (abhängig vom Bundesland) oder Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig, und die Rückzahlungsverpflichtung ist kaum noch anfechtbar.
Viele Gerichte haben in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe zugunsten der Empfänger entschieden, weil die Förderbedingungen unklar oder widersprüchlich waren und der Vertrauensschutz verletzt wurde. Eine Klage kann sich also lohnen.