Gibt mir meine Rechtsschutzversicherung Deckung wenn ich gegen einen Stalker vorgehen will?
Das ist eine sehr wichtige und ernste Frage. Die Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung bei Stalking hängt stark von Ihrem individuellen Vertrag und den gewählten Leistungsbausteinen ab.
Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass Rechtsschutzversicherungen in verschiedenen Bereichen Unterstützung bieten können, die im Kampf gegen Stalking relevant sind:
Dies ist oft der wichtigste und schnellste Weg.
Beantragung einer Schutzanordnung (Kontakt- und Näherungsverbot) nach dem Gewaltschutzgesetz (§1 GewSchG) beim Familiengericht (oft als einstweilige Verfügung).
Die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren zur Durchsetzung dieser zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche sind in der Regel über den Schadensersatz-Rechtsschutz oder speziell ausgewiesenen Anti-Stalking-Rechtsschutz-Modulen (die manche Versicherer anbieten) abgedeckt. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen auf diese Punkte.
Stalking („Nachstellung“) ist eine Straftat (§238 StGB).
Strafanzeige bei der Polizei und gegebenenfalls Stellung eines Strafantrags (innerhalb von drei Monaten bei §238 StGB, da es ein Antragsdelikt ist).
Der Straf-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für einen Anwalt (Verteidigung und Vertretung als Geschädigter/Nebenkläger), wenn es um den Vorwurf einer Straftat geht. Viele Versicherungen bieten Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten an, um im Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger aufzutreten. Dies ist bei Stalking oft der Fall und kann die Vertretung im Strafverfahren erleichtern.
Bei Belästigung über das Internet (E-Mails, soziale Medien, Verleumdung, Identitätsmissbrauch).
Viele moderne Rechtsschutzversicherungen haben spezielle Leistungen für Cyber-Mobbing und Cyberstalking in ihrem Privat- oder Internet-Rechtsschutz integriert. Diese helfen bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schmerzensgeld wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Ihren Vertrag prüfen: Sehen Sie in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) oder Leistungsbeschreibungen nach den Begriffen:
Anti-Stalking-Rechtsschutz
Schadensersatz-Rechtsschutz (für Unterlassungsansprüche und Schmerzensgeld)
Straf-Rechtsschutz (für Nebenklage und Strafanzeige)
Opfer-Rechtsschutz
Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung (telefonische Erstberatung über die Service-Hotline ist oft inbegriffen) und schildern Sie den Fall. Bitten Sie um eine schriftliche Deckungszusage, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Einige Leistungen (z. B. Vertrags-Rechtsschutz) haben Wartezeiten (oft 3 Monate). Beim Schadenersatz- oder Beratungs-Rechtsschutz gibt es oft keine. Prüfen Sie, ob in Ihrem Fall eine Wartezeit relevant ist.
Ich kann derzeit noch keine rechtsverbindliche Aussage über Ihren konkreten Vertrag treffen, aber die Durchsetzung von gerichtlichen Schutzanordnungen und die Vertretung als Opfer im Strafverfahren sind die wahrscheinlichsten Deckungsbereiche.