Gilt ein Zuwendungsverzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden?
OLG Düsseldorf I-3 Wx 192/15
Schenkungsvertrag,
Einfamilienhaus
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf befasst sich mit der Frage, ob sich ein Zuwendungsverzicht auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt,
wenn dieser im Schenkungsvertrag eine „vollständige Abfindung“ erklärt hat und der Notar in der Urkunde auf die fehlende Erstreckung des Verzichts auf die Abkömmlinge hingewiesen hat.
Sachverhalt:
Die Beteiligten des Verfahrens sind die Kinder und Enkel des Erblassers.
Der Erblasser und seine Ehefrau hatten in einem Erbvertrag ihre gemeinsamen Kinder zu Erben eingesetzt, ersatzweise deren Abkömmlinge.
Später schenkten sie einem ihrer Söhne ein Grundstück, auf dem dieser ein Haus baute.
Im Gegenzug verzichtete der Sohn auf seinen Erbteil und sein Pflichtteilsrecht.
Im Schenkungsvertrag wies der Notar darauf hin, dass sich dieser Verzicht nicht auf die Abkömmlinge des Sohnes erstreckt.
Die Eltern änderten den Erbvertrag daraufhin nicht.
Nach dem Tod des Erblassers beantragte eine der Töchter einen Erbschein, der nur sie und ihre Schwester als Erben ausweisen sollte.
Sie argumentierte, der Verzicht des Bruders erstrecke sich auch auf dessen Kinder.
Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück, da die Eltern die Enkelkinder am Erbe beteiligen wollten.
Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Tochter.
Entscheidung des Gerichts:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde zurück.
Zentrale Punkte der Entscheidung:
Fazit:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich der Zuwendungsverzicht des Sohnes im vorliegenden Fall nicht auf dessen Kinder erstreckt.
Ausschlaggebend hierfür war der eindeutige Hinweis des Notars im Schenkungsvertrag, dass der Verzicht nicht für die Abkömmlinge gilt.
Die Eltern haben den Erbvertrag trotz dieses Hinweises nicht geändert, was darauf hindeutet, dass sie die Enkelkinder am Erbe beteiligen wollten.
Die Erklärung des Sohnes, er sei „vollständig abgefunden“, ändert an dieser Auslegung nichts.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.