Gleichstellungsbeauftragte Beschränkung auf Frauen

Januar 3, 2025

Gleichstellungsbeauftragte Beschränkung auf Frauen

BAG 8 AZR 214/23

RA und Notar Krau

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 17.10.2024 entschieden, dass die Beschränkung der Stelle einer

Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein rechtmäßig ist.

Der Fall:

Eine intergeschlechtliche Person, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lässt,

bewarb sich auf die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten bei einem Landkreis in Schleswig-Holstein.

Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, da nach den landesrechtlichen Vorgaben nur Frauen für diese Position in Betracht kommen.

Die Person klagte daraufhin wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Gleichstellungsbeauftragte Beschränkung auf Frauen

Die Entscheidung des BAG:

Das BAG wies die Klage ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Beschränkung.

Begründung:

  • Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung: Das Gericht argumentierte, dass das weibliche Geschlecht eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten sei. Dies ergebe sich aus den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, die unter anderem die Beratung von Frauen in Krisensituationen, insbesondere im Zusammenhang mit sexueller Belästigung, umfasse. In diesem Bereich sei das weibliche Geschlecht der Gleichstellungsbeauftragten unverzichtbar, um die notwendige Vertrauensbasis zu schaffen und die Bereitschaft von Frauen zu erhöhen, sich Hilfe zu suchen.
  • Verfassungsgemäßigkeit: Das BAG stellte zudem fest, dass die Beschränkung auf Frauen mit dem Gleichheitsgrundrecht (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und dem Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 Abs. 2 GG) vereinbar sei. Die Ungleichbehandlung intergeschlechtlicher Menschen gegenüber Frauen sei durch das Fördergebot des Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt, das die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben zum Ziel habe. Die landesrechtliche Regelung sei zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen.
  • Kein Verstoß gegen das AGG: Das Gericht sah auch keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die unterschiedliche Behandlung der Klägerin sei nach § 8 Abs. 1 AGG zulässig, da das weibliche Geschlecht eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstelle.

Gleichstellungsbeauftragte Beschränkung auf Frauen

Fazit:

Das Urteil des BAG bestätigt die bisherige Rechtsprechung, wonach die Beschränkung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen im öffentlichen Dienst rechtmäßig ist.

Das Gericht betont die Bedeutung des weiblichen Geschlechts für die Erfüllung der Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere im Bereich der Beratung von Frauen in Krisensituationen.

Die Entscheidung stärkt die Position der Gleichstellungsbeauftragten als Anlaufstelle für Frauen und trägt zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben bei.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

in Tunesien ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

in Tunesien ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Januar 19, 2025
in Tunesien ausgestellte ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungBundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24 –RA und Notar Kra…
Neu­tra­li­täts­gebot im Arbeits­ver­trag ist Dis­kri­mi­nie­rung

Neu­tra­li­täts­gebot im Arbeits­ver­trag ist Dis­kri­mi­nie­rung

Januar 19, 2025
Neu­tra­li­täts­gebot im Arbeits­ver­trag ist Dis­kri­mi­nie­rungRA und Notar KrauLandesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil…
Diese Harmonisierung soll durch Gewährung von Mindestruhezeiten und die Festlegung einer Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit einen besseren Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten.

EuGH C-531/23 – Loredas – Arbeitszeiterfassung

Januar 2, 2025
EuGH C-531/23 – Loredas – ArbeitszeiterfassungRA und Notar KrauDas Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Dezember 2024 befas…