Gleichstellungsbeauftragte Beschränkung auf Frauen
BAG 8 AZR 214/23
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 17.10.2024 entschieden, dass die Beschränkung der Stelle einer
Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein rechtmäßig ist.
Der Fall:
Eine intergeschlechtliche Person, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lässt,
bewarb sich auf die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten bei einem Landkreis in Schleswig-Holstein.
Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, da nach den landesrechtlichen Vorgaben nur Frauen für diese Position in Betracht kommen.
Die Person klagte daraufhin wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Die Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Klage ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Beschränkung.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des BAG bestätigt die bisherige Rechtsprechung, wonach die Beschränkung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen im öffentlichen Dienst rechtmäßig ist.
Das Gericht betont die Bedeutung des weiblichen Geschlechts für die Erfüllung der Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere im Bereich der Beratung von Frauen in Krisensituationen.
Die Entscheidung stärkt die Position der Gleichstellungsbeauftragten als Anlaufstelle für Frauen und trägt zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben bei.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.