GmbH – Urkundenvorlage bei Anmeldung Abberufung Geschäftsführer

April 6, 2019
GmbH – Urkundenvorlage bei Anmeldung Abberufung Geschäftsführer

GmbH – Urkundenvorlage bei Anmeldung Abberufung Geschäftsführer

OLG Hamm 15 W 321/02 –

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hatte über die Frage zu entscheiden, welche Urkunden bei der

Anmeldung der Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH zum Handelsregister vorzulegen sind.

Sachverhalt:

Die Gesellschafterversammlung einer GmbH hatte die Abberufung eines Geschäftsführers beschlossen.

Bei der Anmeldung der Abberufung zum Handelsregister legte die Gesellschaft lediglich den Beschluss der Gesellschafterversammlung vor,

nicht aber einen Nachweis über den Zugang der Abberufungsmitteilung beim Geschäftsführer.

Das Registergericht beanstandete die Anmeldung und verlangte die Vorlage einer Urkunde, aus der der Zugang der Mitteilung hervorgeht.

Entscheidung:

Das OLG Hamm hob die Entscheidung des Registergerichts auf.

Es entschied, dass Paragraf 39 Abs. 2 GmbHG nicht die Vorlage von Urkunden verlangt, die den Zugang der Abberufungsmitteilung beim Geschäftsführer belegen.

GmbH – Urkundenvorlage bei Anmeldung Abberufung Geschäftsführer

Begründung:

  • Paragraf 39 Abs. 2 GmbHG: Diese Vorschrift schreibt vor, dass der Anmeldung einer Änderung in der Person der Geschäftsführer die Urkunden über die Bestellung oder die Beendigung der Vertretungsbefugnis beizufügen sind.
  • Zweck der Vorschrift: Der Zweck des Paragraf 39 Abs. 2 GmbHG ist es, dem Registergericht die Prüfung zu ermöglichen, ob eine ordnungsgemäße Willensbildung des zuständigen Gesellschaftsorgans stattgefunden hat.
  • Beschlussfassung vs. Mitteilung: Das OLG Hamm unterschied zwischen der Beschlussfassung über die Abberufung und der Mitteilung der Abberufung an den Geschäftsführer. Die Beschlussfassung ist der entscheidende Akt und muss urkundlich nachgewiesen werden. Die Mitteilung ist hingegen ein formloser Akt und bedarf keines urkundlichen Nachweises.
  • Formlose Mitteilung: Die Mitteilung der Abberufung an den Geschäftsführer erfolgt in der Regel formlos. Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft die Abberufung dem Geschäftsführer mitteilt, um eine weitere Führung der Geschäfte zu verhindern.
  • Verfahrensrechtliche Aspekte: Das OLG Hamm stellte klar, dass die Zwischenverfügung des Registergerichts anfechtbar war und die Gesellschaft beschwerdebefugt war.

Fazit:

GmbH – Urkundenvorlage bei Anmeldung Abberufung Geschäftsführer

Die Entscheidung des OLG Hamm verdeutlicht, dass bei der Anmeldung der Abberufung eines Geschäftsführers zum Handelsregister lediglich der Beschluss der Gesellschafterversammlung vorzulegen ist.

Ein Nachweis über den Zugang der Abberufungsmitteilung beim Geschäftsführer ist nicht erforderlich.

Dies vereinfacht das Anmeldeverfahren und beschleunigt die Eintragung der Abberufung im Handelsregister.

Zusatzinformationen:

  • Das OLG Hamm bezog sich auf die Kommentarliteratur und die Rechtsprechung zu Paragraf 39 Abs. 2 GmbHG und Paragraf 81 Abs. 2 AktG.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis der Handelsregisteranmeldungen.
RA und Notar Krau

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