Grobe Fahrlässigkeit des Bankkunden bei Phishing-Angriff

Mai 30, 2025

Grobe Fahrlässigkeit des Bankkunden bei Phishing-Angriff

Achtung Phishing! So schützen Sie sich vor Betrug im Online-Banking

Liebe Leserinnen und Leser,

Betrüger im Online-Banking werden immer raffinierter. Täglich versuchen sie, an Ihre Zugangsdaten zu gelangen, um Ihr Konto zu plündern.

Als Rechtsanwalt und Notar Krau möchte ich Sie heute für diese Gefahren sensibilisieren und Ihnen erklären, wie Sie sich schützen können.

Ein aktuelles Urteil des OLG Naumburg zeigt deutlich, wie wichtig es ist, wachsam zu sein.

Was ist Phishing und wie funktioniert es?

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine SMS oder einen Anruf, der scheinbar von Ihrer Bank kommt. Darin steht, dass Sie dringend Ihre Daten aktualisieren oder eine neue App freischalten müssen.

Klingt harmlos, oder? Genau das ist die Falle! Bei diesen Nachrichten oder Anrufen handelt es sich oft um Phishing-Versuche.

Betrüger geben sich als Bankmitarbeiter aus, um Ihre persönlichen Zugangsdaten zu stehlen.

Sie nutzen dabei geschickt psychologische Tricks und technische Mittel, wie zum Beispiel das Vortäuschen einer echten Bank-Rufnummer.

Die Gefahr der „groben Fahrlässigkeit“

Das Gesetz sieht vor, dass Ihre Bank Ihnen den Schaden ersetzt, wenn Betrüger Geld von Ihrem Konto abbuchen – es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt.

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie die nötige Vorsicht in einem besonders krassen Maße missachtet haben.

Ein aktuelles Beispiel: Die Geschichte der pushTAN-SMS

Ein aktueller Fall, den das OLG Naumburg entschieden hat (Urteil vom 30.10.2024 – 5 U 35/24), verdeutlicht dies sehr gut:

Eine Bankkundin erhielt eine SMS mit einem Link zur angeblichen Aktualisierung ihrer pushTAN-App.

Kurz darauf rief ein unbekannter Anrufer an, der sich als Bankmitarbeiter ausgab und die Kundin aufforderte, die Zahlenfolge aus der SMS durchzugeben.

Grobe Fahrlässigkeit des Bankkunden bei Phishing-Angriff

Die Kundin tat dies. Die Betrüger nutzten diese Daten sofort, um sich Zugriff auf das Online-Banking der Kundin zu verschaffen und hohe Summen zu überweisen.

Das Urteil: Warum die Kundin den Schaden selbst tragen muss

Das Gericht stellte fest, dass die Bankkundin in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt hatte. Hier sind die Gründe:

Warnhinweise der Bank:

Die Bank hatte auf ihrer Webseite und beim Login ins Online-Banking ausdrücklich vor solchen betrügerischen Anrufen gewarnt.

Darin stand klar, dass Bankmitarbeiter niemals am Telefon nach TANs fragen würden.

Allgemeines Wissen: Es ist mittlerweile weithin bekannt, dass Betrüger versuchen, über Telefon oder E-Mail an Zugangsdaten zu gelangen.

Ungewöhnliche Umstände:

Der Anruf kam außerhalb der üblichen Bankzeiten. Zudem ging es um die Aktualisierung einer App, obwohl die Kundin bisher alles Wichtige in der Filiale erledigte.

Eindeutiger Hinweis in der SMS: In der SMS selbst stand der klare Hinweis: „Bitte leiten Sie diese SMS nicht an dritte Personen weiter! Kein Mitarbeiter wird Sie um Weitergabe dieser Daten bitten.“

Die Kundin hätte misstrauisch werden müssen und sich bei ihrer Bank vergewissern sollen, ob der Anruf echt ist. Da sie dies nicht tat und die Zugangsdaten weitergab, trug sie den entstandenen Schaden selbst.

Was können Sie daraus lernen?

Seien Sie misstrauisch! Ihre Bank wird Sie niemals telefonisch, per SMS oder E-Mail nach Ihren Zugangsdaten oder TANs fragen.

Prüfen Sie immer die Quelle! Wenn Sie eine verdächtige Nachricht erhalten, kontaktieren Sie Ihre Bank über die offizielle Rufnummer, nicht über die Nummer, die in der verdächtigen Nachricht angegeben ist.

Lesen Sie Sicherheitshinweise! Informieren Sie sich regelmäßig auf der Webseite Ihrer Bank über aktuelle Betrugsmaschen.

Geben Sie niemals persönliche Daten weiter! Besonders keine TANs oder Passwörter am Telefon oder per SMS.

Bleiben Sie wachsam und schützen Sie Ihr Geld!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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