Grundbuch Auslegung gemeinschaftliches Testament
OLG Düsseldorf 3 Wx 113/12
Grundbuchverfahren:
Voraussetzungen eines Anspruchs des überlebenden Ehegatten aufgrund eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments auf Eintragung als Alleinerbe
Die Beteiligte beantragte nach dem Tod ihres Ehemanns ihre Eintragung als Alleinerbin im Grundbuch sowie die Eintragung eines Nacherbenvermerks zugunsten des gemeinsamen Sohnes.
Grundlage des Antrags war ein gemeinschaftliches notarielles Testament.
Das Grundbuchamt hatte Zweifel, ob im Testament eine Vor- und Nacherbschaft oder die sog. Einheitslösung des Berliner Testaments angeordnet wurde
und verlangte die Vorlage eines Erbscheins.
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde der Beteiligten zurück und bestätigte die Zwischenverfügung des Grundbuchamts.
Begründung:
Das OLG Düsseldorf erläuterte zunächst die Möglichkeiten des Nachweises der Erbfolge im Grundbuchverfahren:
Im vorliegenden Fall war strittig, ob das Testament die Einheitslösung oder die Trennungslösung vorsah:
Das Grundbuchamt hatte im vorliegenden Fall Zweifel an der Auslegung des Testaments.
Da die Auslegung des Testaments durch das Grundbuchamt zu keinem eindeutigen Ergebnis führte,
war die Zwischenverfügung, die die Vorlage eines Erbscheins verlangte, rechtmäßig.
Fazit:
Das OLG Düsseldorf entschied, dass das Grundbuchamt zu Recht die Vorlage eines Erbscheins verlangt hatte, da die Auslegung des Testaments Zweifel an der Erbfolge aufwarf.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der eindeutigen Auslegung von Testamenten im Grundbuchverfahren.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.