Grundbuch Eintragung Amtswiderspruch nach Eintragung Erbe
OLG München 34 Wx 356/16
Grundbuchsache:
Eintragung eines Amtswiderspruchs nach Eintragung des Erben aufgrund Verfügung von Todes wegen in öffentlicher Urkunde;
Auslegung eines Erbvertrags
Ein Ehepaar hatte in einem Erbvertrag vereinbart, dass die Ehefrau hinsichtlich
zweier Grundstücke nach dem Tod des Ehemannes Vorerbin sein soll und die Nichte des Ehemannes Nacherbin.
Nach dem Tod des Ehemannes wurde die Ehefrau als Eigentümerin der Grundstücke im Grundbuch eingetragen.
Nach ihrem Tod erbte ihr Neffe die Grundstücke und wurde als Eigentümer eingetragen.
Die Nichte des Ehemannes beantragte die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, da sie Nacherbin der Grundstücke sei.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Oberlandesgericht (OLG) München wies die Beschwerde der Nichte zurück.
Das Grundbuchamt hat die Eintragung eines Amtswiderspruchs zu Recht abgelehnt.
Die im Erbvertrag angeordnete Vor- und Nacherbschaft ist unwirksam, da sie gegen den Grundsatz der Universalsukzession verstößt.
Die Grundstücke wurden der Ehefrau daher als Vermächtnis zugewandt.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung des Grundsatzes der Universalsukzession im Erbrecht.
Eine Sondererbfolge in einzelne Nachlassgegenstände ist nicht zulässig. Erbverträge sind so auszulegen, dass sie im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.