Grundbuch Gebührenprivilegierung bei Erfüllung Vorausvermächtnis
OLG München 34 Wx 334/15 Kost
Beschluss v. 15.12.2015
Das OLG München hat entschieden, dass die gebührenrechtliche Privilegierung bei der Eintragung von Erben
in das Grundbuch nach einer Erbauseinandersetzung auch dann gilt, wenn die Eintragung aufgrund der Erfüllung eines Vorausvermächtnisses erfolgt.
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte ihren beiden Kindern in ihrem Testament Vorausvermächtnisse zugewandt.
Zur Erfüllung dieser Vermächtnisse übertrug die Erbengemeinschaft den Grundbesitz auf eines der Kinder.
Das Grundbuchamt löschte den Kostenansatz für die Eintragung mit der Begründung, dass die Ausnahmeregelung der Anmerkung zu Nr. 14110 KV GNotKG auch in diesem Fall greife.
Die Bezirksrevisorin legte Beschwerde ein.
Entscheidungsgründe:
Gebührenrechtliche Privilegierung:
Begriff der Erbauseinandersetzung:
Vorausvermächtnis:
Hypothetischer Erblasserwille:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG München stellt klar, dass die gebührenrechtliche Privilegierung bei der Eintragung
von Erben in das Grundbuch nach einer Erbauseinandersetzung weit auszulegen ist.
Sie umfasst auch Fälle, in denen die Eintragung aufgrund der Erfüllung eines Vorausvermächtnisses erfolgt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.