Grundbuch nach Ausschlagung Erbe – Beschwerde eines Ersatzerben gegen Zwischenverfügung

Juni 4, 2020

Grundbuch nach Ausschlagung Erbe – Beschwerde eines Ersatzerben gegen Zwischenverfügung

OLG München 34 Wx 50/15

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte in seinem Beschluss vom 29.01.2016 über die Beschwerde eines Ersatzerben

gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts zu entscheiden.

Der Fall:

Der Erblasser hatte in einem Erbvertrag mit seiner Schwester diese als Alleinerbin eingesetzt und den Beteiligten als Ersatzerben für den Fall bestimmt,

dass die Schwester keine andere Verfügung von Todes wegen trifft.

Die Schwester schlug die Erbschaft aus und erklärte, dass der Beteiligte als Schlusserbe und Ersatzerbe anzusehen sei.

Das Grundbuchamt verlangte zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein, da Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und der Wirksamkeit der Ausschlagungserklärung bestanden.

Die Entscheidung:

Das OLG München wies die Beschwerde des Ersatzerben zurück. Das Grundbuchamt durfte zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein verlangen.

Grundbuch nach Ausschlagung Erbe – Beschwerde eines Ersatzerben gegen Zwischenverfügung

Begründung:

  • Erbschein erforderlich: Ein Erbschein ist erforderlich, wenn Zweifel an der Erbfolge bestehen, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können.
  • Zweifel an der Testierfähigkeit: Die Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers rührten zwar von einer laienhaften Aussage her, konnten aber nicht ohne Weiteres ausgeräumt werden.
  • Widersprüchliche Ausschlagungserklärung: Die Ausschlagungserklärung der Schwester war widersprüchlich, da sie gleichzeitig die Berichtigung des Grundbuchs und einen Erbschein beantragt hatte.
  • Unklare Erbvertragsregelung: Die Erbvertragsregelung war unklar, da sie nur den Fall regelte, dass die Schwester keine Verfügung von Todes wegen trifft, nicht aber den Fall der Ausschlagung.
  • Auslegung des Erbvertrags: Die Auslegung des Erbvertrags, ob die Ersatzerbschaft auch im Fall der Ausschlagung gelten sollte, war dem Grundbuchamt verwehrt, da sie weitere Ermittlungen erforderte.

Konsequenzen:

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Der Ersatzerbe musste einen Erbschein vorlegen, um als Erbe im Grundbuch eingetragen zu werden.

Grundbuch nach Ausschlagung Erbe – Beschwerde eines Ersatzerben gegen Zwischenverfügung

Besonderheiten des Falls:

  • Der Fall zeigt, dass das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen kann, wenn Zweifel an der Erbfolge bestehen, die nicht durch die Eintragungsunterlagen ausgeräumt werden können.
  • Es wird deutlich, dass Ausschlagungserklärungen und Erbverträge sorgfältig geprüft und formuliert werden müssen, um Unklarheiten zu vermeiden.
  • Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen der Auslegungskompetenz des Grundbuchamts.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG München in seinem Beschluss die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren präzisiert

und die Bedeutung des Erbscheins bei unklaren erbrechtlichen Verhältnissen hervorgehoben hat.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Auslegung einer Vollmacht im Grundbuchverfahren

Auslegung einer Vollmacht im Grundbuchverfahren

Juni 9, 2025
Auslegung einer Vollmacht im GrundbuchverfahrenOLG Brandenburg, Beschl. v. 7.10.2024 – 5 W 87/24RA und Notar KrauHintergrund des Falls…
Erbbaurecht ohne Entschädigung bei Heimfall zulässig

Erbbaurecht ohne Entschädigung bei Heimfall zulässig

Mai 29, 2025
Erbbaurecht ohne Entschädigung bei Heimfall zulässigBGH Urt. v. 19.01.2024, Az. V ZR 191/22Was bedeutet das Urteil des BGH für Sie?Sehr…
Von dieser Vollmacht darf nur vor dem beurkundenden Notar Gebrauch gemacht werden

Von dieser Vollmacht darf nur vor dem beurkundenden Notar Gebrauch gemacht werden

Mai 28, 2025
Von dieser Vollmacht darf nur vor dem beurkundenden Notar Gebrauch gemacht werdenBundesgerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2025 – III ZR 398/23RA…