Grundbuch Nachweis Erbfolge bei erbvertraglichem Rücktrittsrecht
OLG München 34 Wx 92/14
Beschluss v. 28.10.2015,
Für den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren bei einem Erbvertrag mit vorbehaltenem Rücktrittsrecht ist nach Einführung des Zentralen Testamentsregisters keine
eidesstattliche Versicherung mehr erforderlich, dass das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. Es genügt die Vorlage des Erbvertrags und der Eröffnungsniederschrift.
Sachverhalt:
Ein Ehepaar hatte einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten, aber ein Rücktrittsrecht vereinbarten.
Nach dem Tod der Ehefrau beantragte der überlebende Ehemann die Berichtigung des Grundbuchs.
Das Grundbuchamt verlangte eine eidesstattliche Versicherung, dass das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
Der Ehemann legte Beschwerde ein.
Entscheidung:
Das OLG München gab der Beschwerde statt.
Begründung:
Grundsätzliches zum Nachweis der Erbfolge:
Problematik des Rücktrittsrechts im Erbvertrag:
Einführung des Zentralen Testamentsregisters:
Anwendung auf den konkreten Fall:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG München vereinfacht den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren bei Erbverträgen mit vorbehaltenem Rücktrittsrecht.
Durch das Zentrale Testamentsregister wird eine höhere Sicherheit erreicht, so dass auf eine eidesstattliche Versicherung verzichtet werden kann.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.