Grundbuch Nachweis unterbliebene Geltendmachung Pflichtteil
OLG Hamm 15 W 346/15
Grundbucheintragungsverfahren,
Erbeinsetzung,
Pflichtteilsstrafklausel,
Nachweis unterbliebene Geltendmachung Pflichtteil
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, RÜ-426-29
Die Beteiligten beantragten die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod ihres Vaters.
Der Vater hatte in einem Testament mit Pflichtteilsstrafklausel die beiden Töchter als Erben eingesetzt.
Das Grundbuchamt verlangte zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein.
Die Beteiligten waren der Ansicht, dass zum Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils eine eidesstattliche Versicherung ausreicht.
Problem:
Das OLG Hamm musste entscheiden, ob im Grundbucheintragungsverfahren der Nachweis, dass die Erbeinsetzung
trotz Pflichtteilsstrafklausel wirksam ist, durch eine eidesstattliche Versicherung erbracht werden kann.
Lösung:
Das OLG Hamm änderte die Zwischenverfügung des Grundbuchamts und gab den Beteiligten die Möglichkeit,
die Erbfolge entweder durch einen Erbschein oder durch eidesstattliche Versicherungen nachzuweisen.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Grundbucheintragungsverfahren.
Ist eine Erbeinsetzung mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, kann der Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung
des Pflichtteils durch eine eidesstattliche Versicherung erbracht werden.
Formfreie Erklärungen reichen hierfür nicht aus.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.