Grundbuch Nachweis Verfügungsbefugnis des Alleinerben durch transmortale Vollmacht
OLG München 34 Wx 273/16
Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 31.08.2016 behandelt die Frage des Nachweises der Verfügungsbefugnis
im Grundbuchverfahren, wenn der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe des Erblassers ist und eine transmortale Vollmacht vorliegt.
Ina B. war als Eigentümerin von Miteigentumsanteilen mit Sondereigentum an einer Wohnung und einem Tiefgaragenstellplatz im Grundbuch eingetragen.
Nach ihrem Tod übertrug ihr Ehemann, der Beteiligte zu 1, als Alleinerbe und Bevollmächtigter aufgrund einer transmortalen Vollmacht das Eigentum an den Beteiligten zu 2, dem gemeinsamen Sohn.
Das Grundbuchamt wies den Antrag auf Eintragung der Eigentumsübertragung zurück, da die Urkunde nicht eindeutig erkennen lasse,
ob der Beteiligte zu 1 als Bevollmächtigter oder als Erbe handele. Es fehle daher an einem Nachweis der Verfügungsbefugnis.
Entscheidung des OLG:
Das OLG wies die Beschwerde gegen die Entscheidung des Grundbuchamts zurück.
Wesentliche Punkte der Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG München verdeutlicht die strengen Anforderungen an den Nachweis der Verfügungsbefugnis im Grundbuchverfahren.
Liegt eine transmortale Vollmacht vor und ist der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe, muss er seine Verfügungsbefugnis durch einen Erbennachweis belegen.
Die bloße Vorlage der Vollmacht reicht in diesem Fall nicht aus.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.