Grundbuchamt fordert Erbschein trotz öffentlicher Verfügung von Todes wegen
OLG Düsseldorf I-3 Wx 259/17
Sachverhalt:
Der Beteiligte zu 1 beantragte als testamentarischer Alleinerbe seiner verstorbenen Tante die Berichtigung des Grundbuchs und die Eintragung einer Auflassungsvormerkung.
Das Grundbuchamt hatte Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin und verlangte die Vorlage eines Erbscheins.
Der Beteiligte zu 1 legte Beschwerde ein und trug vor, die Erblasserin sei testierfähig gewesen.
Problematik:
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde zurück.
Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, war rechtmäßig.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der Testierfähigkeit für die Wirksamkeit von Testamenten und die Rolle des Grundbuchamts bei der Prüfung der Erbfolge.
Er zeigt auf, dass das Grundbuchamt nicht an die notarielle Feststellung der Testierfähigkeit gebunden ist und bei Zweifeln die Vorlage eines Erbscheins verlangen kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.