Grundbuchberichtigung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft

Juni 1, 2020

Grundbuchberichtigung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft – OLG München 34 Wx 3/15

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau:

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Kontext des Falls
    • Relevante gesetzliche Bestimmungen
  2. Grundbuchberichtigung auf der Grundlage eines Erbvertrags
    • Erbvertrag mit Nacherben- und Ersatznacherbenanordnung
    • Übertragung der Nacherbenanwartschaft und deren rechtliche Auswirkungen
  3. Rechtliche Bewertung der Übertragung der Nacherbenanwartschaft
    • Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf den Vorerben
    • Notwendigkeit eines Nacherben- und Ersatznacherbenvermerks im Grundbuch
    • Inhalt und Bedeutung des Nacherbenvermerks
  4. Zustimmungserfordernisse und Verfügungen des Vorerben
    • Verfügungen des nicht befreiten Vorerben mit Zustimmung der Nacherben
    • Keine Zustimmungserfordernis von Ersatznacherben
    • Auswirkungen auf das Grundbuchverfahren
  5. Rechtsprechung und Fortführung
    • Fortführung der Rechtsprechung durch den Senat (34 Wx 416/14)
    • Abgrenzung und Vergleich mit früheren Entscheidungen
  6. Beschwerdeverfahren und gerichtliche Anweisungen
    • Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 4. September 2014
    • Beschwerde der Beteiligten und deren Begründung
    • Entscheidung des OLG München und Aufhebung des vorherigen Beschlusses
  7. Gründe für die Entscheidung des OLG München
    • Unrichtigkeit des Grundbuchs und Nachweis durch öffentliche Urkunden
    • Berücksichtigung der Ersatznacherben und deren Rechte
    • Rechtliche Auslegung des Erbvertrags und der Anordnungen der Erblasserin
  8. Anweisungen an das Grundbuchamt
    • Eintragungsanweisung ohne Nacherbenvermerk für den Beteiligten zu 2
    • Eintragungsanweisung mit Nacherbenvermerk für den Beteiligten zu 1
    • Notwendige Formulierungen und Details für den Nacherbenvermerk

Grundbuchberichtigung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte in seinem Beschluss vom 25.02.2015 (34 Wx 3/15) über die Beschwerde zweier Beteiligter

gegen die Zurückweisung ihrer Eintragungsanträge durch das Grundbuchamt zu entscheiden.

Der Fall:

Die Beteiligten waren als Vorerben und Nacherben in einem Erbvertrag eingesetzt.

Der Vorerbe übertrug einen Teil des Nachlasses an einen der Nacherben.

Im Gegenzug übertrugen die Nacherben ihre Anwartschaftsrechte auf den Vorerben.

Das Grundbuchamt lehnte die Eintragung der Eigentumsübertragung und die Berichtigung des Grundbuchs ab, da die Ersatznacherben nicht beteiligt worden waren und die Erbfolge unklar sei.

Die Entscheidung:

Das OLG München hob den Beschluss des Grundbuchamts auf und wies dieses an, die Eintragungsanträge nicht zurückzuweisen.

Grundbuchberichtigung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft

Begründung:

  • Grundbuchberichtigung: Die Berichtigung des Grundbuchs auf Grundlage des Erbvertrags und der Übertragung der Nacherbenanwartschaft war zulässig.
  • Nacherbenvermerk: Trotz der Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf den Vorerben musste ein Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen werden, der die Übertragung zum Ausdruck bringt.
  • Zustimmung der Nacherben: Der nicht befreite Vorerbe konnte nur mit Zustimmung der Nacherben über Nachlassgrundstücke verfügen.
  • Keine Zustimmung der Ersatznacherben: Die Zustimmung der Ersatznacherben war nicht erforderlich.
  • Auslegung des Erbvertrags: Die Ersatznacherbeneinsetzung konnte nicht dahin ausgelegt werden, dass sie im Falle der Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf den Vorerben als nicht angeordnet gilt.

Konsequenzen:

Das Grundbuchamt musste die Eintragungsanträge bearbeiten.

Der Nacherbe wurde als Eigentümer des ihm übertragenen Grundstücksteils ohne Nacherbenvermerk eingetragen.

Der Vorerbe wurde als Eigentümer des restlichen Nachlasses mit einem Nacherbenvermerk eingetragen, der die Übertragung der Nacherbenanwartschaft und die Ersatznacherbfolge auswies.

Grundbuchberichtigung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft

Besonderheiten des Falls:

  • Der Fall zeigt die Besonderheiten der Grundbuchberichtigung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft.
  • Es wird deutlich, dass die Zustimmung der Ersatznacherben zur Verfügung des Vorerben über Nachlassgrundstücke nicht erforderlich ist.
  • Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Auslegung von Erbverträgen und die Anforderungen an die Formulierung von Nacherbenvermerken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG München in seinem Beschluss die rechtlichen Voraussetzungen für die Grundbuchberichtigung

bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft präzisiert und die Verfügungsbefugnis des Vorerben über Nachlassgrundstücke klargestellt hat.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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