Grundbuchberichtigung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft – OLG München 34 Wx 3/15
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte in seinem Beschluss vom 25.02.2015 (34 Wx 3/15) über die Beschwerde zweier Beteiligter
gegen die Zurückweisung ihrer Eintragungsanträge durch das Grundbuchamt zu entscheiden.
Der Fall:
Die Beteiligten waren als Vorerben und Nacherben in einem Erbvertrag eingesetzt.
Der Vorerbe übertrug einen Teil des Nachlasses an einen der Nacherben.
Im Gegenzug übertrugen die Nacherben ihre Anwartschaftsrechte auf den Vorerben.
Das Grundbuchamt lehnte die Eintragung der Eigentumsübertragung und die Berichtigung des Grundbuchs ab, da die Ersatznacherben nicht beteiligt worden waren und die Erbfolge unklar sei.
Die Entscheidung:
Das OLG München hob den Beschluss des Grundbuchamts auf und wies dieses an, die Eintragungsanträge nicht zurückzuweisen.
Begründung:
Konsequenzen:
Das Grundbuchamt musste die Eintragungsanträge bearbeiten.
Der Nacherbe wurde als Eigentümer des ihm übertragenen Grundstücksteils ohne Nacherbenvermerk eingetragen.
Der Vorerbe wurde als Eigentümer des restlichen Nachlasses mit einem Nacherbenvermerk eingetragen, der die Übertragung der Nacherbenanwartschaft und die Ersatznacherbfolge auswies.
Besonderheiten des Falls:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG München in seinem Beschluss die rechtlichen Voraussetzungen für die Grundbuchberichtigung
bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft präzisiert und die Verfügungsbefugnis des Vorerben über Nachlassgrundstücke klargestellt hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.