Grundbuchberichtigung und Herausgabe eines Grundstücks an die Nacherben

August 14, 2018

Grundbuchberichtigung und Herausgabe eines Grundstücks an die Nacherben

OLG München 20 U 2903/17

RA und Notar Krau

In diesem Fall (OLG München, Urteil vom 04.10.2018) stritten die Parteien um die Grundbuchberichtigung und Herausgabe eines Grundstücks an die Nacherbinnen.

Die Klägerinnen waren die Urenkelinnen einer Erblasserin, die ihren Enkeln das Grundstück als Vorerben vermacht hatte.

Die Klägerinnen waren als Nacherbinnen eingesetzt.

Einer der Vorerben verkaufte das Grundstück jedoch an seine Ehefrau und deren Ex-Ehemann.

Nach dem Tod des Vorerben machten die Klägerinnen ihre Rechte als Nacherbinnen geltend und verlangten die Grundbuchberichtigung und Herausgabe des Grundstücks.

Kernaussagen des Gerichts:

  • Teilunentgeltlichkeit: Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, dass die Veräußerung des Grundstücks durch den Vorerben teilweise unentgeltlich war. Der Wert des Grundstücks lag deutlich über dem vereinbarten Kaufpreis.
  • Unwirksamkeit der Verfügung: Die teilweise unentgeltliche Verfügung des Vorerben war nach § 2113 BGB unwirksam und griff in die Rechte der Nacherbinnen ein.
  • Kein gutgläubiger Erwerb: Die Käufer des Grundstücks konnten sich nicht auf gutgläubigen Erwerb berufen, da im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen war.
  • Herausgabeanspruch: Die Klägerinnen hatten gegen den aktuellen Besitzer des Grundstücks einen Herausgabeanspruch nach § 816 BGB.
  • Kein Grundbuchberichtigungsanspruch: Da der aktuelle Besitzer das Grundstück gutgläubig erworben hatte, stand den Klägerinnen kein Grundbuchberichtigungsanspruch zu.
  • Rückzahlung der Gegenleistung: Der Herausgabeanspruch war Zug um Zug gegen Rückzahlung der Gegenleistung zu erfüllen.
  • Verjährung: Der Anspruch auf Rückzahlung der Gegenleistung war nicht verjährt.

Fazit:

Grundbuchberichtigung und Herausgabe eines Grundstücks an die Nacherben

Das Urteil des OLG München verdeutlicht die Rechte von Nacherben im Falle einer teilunentgeltlichen Verfügung des Vorerben.

Die Nacherben haben in einem solchen Fall einen Herausgabeanspruch gegen den aktuellen Besitzer des Grundstücks.

Dieser Anspruch ist Zug um Zug gegen Rückzahlung der Gegenleistung zu erfüllen.

Wichtige Punkte aus dem Urteil:

  • Eine teilweise unentgeltliche Verfügung des Vorerben ist nach § 2113 BGB unwirksam.
  • Die Käufer des Grundstücks können sich nicht auf gutgläubigen Erwerb berufen, wenn ein Nacherbenvermerk eingetragen ist.
  • Die Nacherben haben einen Herausgabeanspruch gegen den aktuellen Besitzer des Grundstücks.
  • Der Herausgabeanspruch ist Zug um Zug gegen Rückzahlung der Gegenleistung zu erfüllen.
  • Der Anspruch auf Rückzahlung der Gegenleistung ist nicht verjährt.

Relevanz für die Praxis:

Das Urteil ist für die Praxis von großer Bedeutung, da es die Rechte von Nacherben stärkt.

Es zeigt auf, dass Nacherben auch dann ihre Rechte geltend machen können, wenn der Vorerbe das Grundstück bereits veräußert hat.

RA und Notar Krau

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