Grundbuchberichtigung unwirksame Verfügung Testamentsvollstrecker
OLG Hamm 10 U 91/23
Urteil vom 02.07.2024
Sachverhalt:
Der Kläger und die Beklagte waren Geschwister und Miterben nach ihrem Stiefvater.
Die Beklagte war zugleich Testamentsvollstreckerin.
Der Erblasser hatte in einem Testament ein Vermächtnis über seinen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung zugunsten der Kinder der Beklagten angeordnet.
In einem späteren Testament widerrief er dieses Vermächtnis jedoch.
Die Beklagte erfüllte dennoch das Vermächtnis und übertrug den Miteigentumsanteil auf ihre Kinder.
Anschließend erwarb sie den Anteil von ihren Kindern.
Der Kläger verlangte die Berichtigung des Grundbuchs, da die Beklagte seiner Ansicht nach nicht Eigentümerin des Miteigentumsanteils geworden sei.
Rechtsfragen:
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm gab der Berufung des Klägers statt und verurteilte die Beklagte zur Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs.
Begründung:
Konsequenzen des Urteils:
Das Urteil des OLG Hamm verdeutlicht die Grenzen der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers.
Erfüllt dieser ein nicht mehr bestehendes Vermächtnis, liegt eine unwirksame unentgeltliche Verfügung vor.
Ein gutgläubiger Erwerb ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn der Erwerber Kenntnis von der Unrichtigkeit des Grundbuchs hat.
Wichtige Hinweise:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des OLG Hamm eine wichtige Entscheidung zur Frage der Grundbuchberichtigung bei unwirksamer Verfügung des Testamentsvollstreckers ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.