Grundbuchberichtigung Vorlage eines Erbscheins bei Erbeinsetzung durch öffentliches Testament -OLG München 34 Wx 32/16
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte in seinem Beschluss vom 11.03.2016 über die Beschwerde eines Erben gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts zu entscheiden.
Der Fall:
Die Erblasserin hatte mehrere Testamente hinterlassen, darunter ein öffentliches Testament aus dem Jahr 2007, in dem sie den Beteiligten als Alleinerben einsetzte.
Das Grundbuchamt verlangte für die Berichtigung des Grundbuchs die Vorlage eines Erbscheins, da Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin und der Wirksamkeit des Testaments von 2007 bestanden.
Die Entscheidung:
Das OLG München wies die Beschwerde zurück.
Das Grundbuchamt durfte die Vorlage eines Erbscheins verlangen.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Der Beteiligte musste einen Erbschein vorlegen, um als Erbe im Grundbuch eingetragen zu werden.
Besonderheiten des Falls:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG München in seinem Beschluss die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im
Grundbuchverfahren präzisiert und die Bedeutung des Erbscheins bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers hervorgehoben hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.