Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB

September 3, 2018

Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB

BGH V ZR 66/15

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
  2. Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB
    • 2.1 Überblick
    • 2.2 Voraussetzungen
  3. Sachverhalt des Falles BGH V ZR 66/15
    • 3.1 Ausgangspunkt
    • 3.2 Entwicklungen und wichtige Ereignisse
  4. Verfahrensverlauf
    • 4.1 Landgericht
    • 4.2 Berufungsverfahren
    • 4.3 Nichtzulassungsbeschwerde
  5. Rechtliche Bewertung und Gründe
    • 5.1 Geschäftsfähigkeit und ihre Bedeutung
    • 5.2 Rolle der Gutachten
    • 5.3 Verfahrensfehler und rechtliches Gehör
  6. Entscheidung des BGH
    • 6.1 Aufhebung des Beschlusses des OLG Köln
    • 6.2 Zurückverweisung an das Berufungsgericht
    • 6.3 Bedeutung der Zeugenvernehmung
  7. Kostenentscheidung
    • 7.1 Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens
  8. Schlussfolgerungen und Auswirkungen
    • 8.1 Bedeutung für zukünftige Fälle

Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB BGH V ZR 66/15

Sachverhalt:

Die Erblasserin verkaufte im März 2011 ein Grundstück an den Beklagten und erteilte ihm eine Vorsorgevollmacht.

Wenige Monate später wurde für die Erblasserin eine Betreuung eingerichtet, da sie an Demenz litt.

Der Betreuer klagte im Namen der Erblasserin auf Grundbuchberichtigung, da die Auflassung des Grundstücks wegen Geschäftsunfähigkeit nichtig sei.

Das Landgericht gab der Klage statt.

Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Beklagten zurück.

Problematik:

  • Geschäftsfähigkeit: Fraglich war, ob die Erblasserin im Zeitpunkt der Auflassung geschäftsfähig war.
  • Beweiswürdigung: Zu klären war, ob das Berufungsgericht die Beweisanträge des Beklagten zu Recht zurückgewiesen hatte.
  • Verfahrensfehler: Weiterhin war zu prüfen, ob das Berufungsgericht den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt hatte.

Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB

Entscheidung des BGH:

Der BGH hob den Beschluss des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

Begründung:

  • Verletzung des rechtlichen Gehörs: Das Berufungsgericht hatte den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt, indem es seine Beweisanträge auf Vernehmung des Notars und der behandelnden Ärzte zurückgewiesen hatte.
  • Bedeutung der Zeugenaussagen: Die Aussagen des Notars und der Ärzte konnten relevant für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit der Erblasserin sein.
  • Gesamtwürdigung: Das Berufungsgericht hätte die Aussagen der Zeugen im Rahmen einer Gesamtwürdigung berücksichtigen müssen.
  • Kein Ausschluss des Vorbringens: Das Vorbringen des Beklagten war nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, da er bereits in erster Instanz die Geschäftsfähigkeit der Erblasserin behauptet hatte.
  • Entscheidungserheblichkeit: Die Verletzung des rechtlichen Gehörs war entscheidungserheblich, da nicht auszuschließen war, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung der Zeugenaussagen zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.

Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB

Wesentliche Aussagen des Beschlusses:

  • Rechtliches Gehör: Das rechtliche Gehör ist ein wichtiger Grundsatz des Zivilprozesses. Gerichte müssen alle relevanten Beweisanträge berücksichtigen.
  • Beweiswürdigung: Bei der Beurteilung der Geschäftsfähigkeit sind auch die Aussagen von Zeugen ohne medizinische Ausbildung zu berücksichtigen.
  • Verfahrensfehler: Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann zur Aufhebung eines Urteils führen.

Bedeutung für die Praxis:

Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess und die Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Beurteilung der Geschäftsfähigkeit.

Er zeigt auf, dass Gerichte alle relevanten Beweismittel berücksichtigen müssen und die Nichtzulassung von Beweisanträgen zur Aufhebung eines Urteils führen kann.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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