Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge – LG Aschaffenburg 4 T 113/09
Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau
Dieser Beschluss des Landgerichts Aschaffenburg (LG) vom 12. August 2009 (Az. 4 T 113/09) befasst sich mit den
Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei einem Antrag auf Grundbuchberichtigung wegen Erbfolge.
Im Zentrum steht die Frage, ob das Grundbuchamt die Vorlage eines Erbscheins verlangen darf, wenn die Erbfolge durch ein notarielles Testament und weitere öffentliche Urkunden belegt ist.
Die Erblasserin hatte mit ihrem Ehemann einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten.
Für den Fall, dass die Erblasserin zuerst verstirbt, sollte ihr Ehemann Vorerbe und der gemeinsame Sohn Nacherbe sein.
Der Ehemann schlug jedoch die Erbschaft aus.
Der Sohn beantragte daraufhin die Berichtigung des Grundbuchs, um als Erbe eingetragen zu werden.
Das Grundbuchamt verlangte die Vorlage eines Erbscheins, wogegen der Sohn Beschwerde einlegte.
Kernaussagen des Beschlusses
Das LG Aschaffenburg gab der Beschwerde des Sohnes statt und hob den Beschluss des Grundbuchamts auf.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Anwendung auf den konkreten Fall
Im vorliegenden Fall war die Erbfolge durch den Erbvertrag und die Ausschlagungserklärung des Ehemanns eindeutig belegt. Das Grundbuchamt hätte daher keinen Erbschein verlangen dürfen.
Fazit
Der Beschluss des LG Aschaffenburg verdeutlicht die aktive Rolle des Grundbuchamts bei der Prüfung der Erbfolge.
Es darf sich nicht auf die Vorlage eines Erbscheins zurückziehen, sondern muss die relevanten öffentlichen Urkunden und offenkundigen Tatsachen selbstständig prüfen und das Testament auslegen.
Praktische Bedeutung
Dieser Beschluss hat für die Praxis erhebliche Bedeutung.
Er erleichtert die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall, wenn die Erbfolge durch öffentliche Urkunden klar belegt ist.
Die Betroffenen sparen Zeit und Kosten, da die Beantragung eines Erbscheins entfällt.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.