Grundbucheinsicht für gesetzlichen Erben + Pflichtteilsberechtigten
OLG Düsseldorf I 3 Wx 15/14
Das OLG Düsseldorf befasste sich in seinem Beschluss mit der Frage, ob einem gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten
die Einsicht in ein Grundbuch gewährt werden kann, wenn der testamentarische Erbe dies ablehnt.
Sachverhalt:
Die Beteiligte zu 1, ein Kind des Erblassers, beantragte nach dem Tod ihres Vaters Einsicht in das Grundbuch, um ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche zu prüfen.
Die Beteiligte zu 2, die testamentarische Erbin und Ehefrau des Erblassers, widersprach der Einsichtnahme.
Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab, da es sich nicht befugt sah, gegen den Willen des testamentarischen Erben Einsicht zu gewähren.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Düsseldorf hob die Entscheidung des Grundbuchamts auf und wies dieses an, über den Antrag erneut zu entscheiden.
Begründung:
Rechtliche Bedeutung:
Der Beschluss stärkt die Rechte von gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Sie haben einen Anspruch auf Grundbucheinsicht, um ihre Ansprüche zu prüfen, unabhängig vom Willen des testamentarischen Erben.
Das Grundbuchamt hat eine neutrale Stellung und darf die Einsichtnahme nicht willkürlich verweigern.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.