Grundbucheinsicht für Pflichtteilsberechtigte
OLG Karlsruhe 11 Wx 57/13
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 05.09.2013 befasst sich mit dem Grundbucheinsichtsrecht eines Pflichtteilsberechtigten,
dessen Mutter eine Eigentumswohnung vor ihrem Tod veräußert hatte.
Sachverhalt:
Der Sohn einer verstorbenen Frau beantragte beim Grundbuchamt die Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten der Eigentumswohnung seiner Mutter,
um prüfen zu können, ob ihm ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht.
Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab, da die Mutter die Wohnung bereits vor ihrem Tod verkauft hatte und der Sohn somit kein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme habe.
Entscheidung des OLG Karlsruhe:
Das OLG Karlsruhe gab der Beschwerde des Sohnes statt und erkannte ihm ein Grundbucheinsichtsrecht zu.
Wesentliche Punkte der Entscheidung:
Berechtigtes Interesse:
Pflichtteilsergänzungsanspruch:
Prüfung der (Teil-)Unentgeltlichkeit:
Informationelle Selbstbestimmung des Erwerbers:
Umfang der Einsichtnahme:
Fazit:
Das OLG Karlsruhe stärkt mit diesem Beschluss die Rechte von Pflichtteilsberechtigten.
Es stellt klar, dass ihnen ein umfassendes Grundbucheinsichtsrecht zusteht, um ihre Ansprüche prüfen zu können.
Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Erblasser das Grundstück zu Lebzeiten veräußert hat.
Die Entscheidung trägt dem Umstand Rechnung, dass Pflichtteilsberechtigte oft auf die Informationen im Grundbuch angewiesen sind, um ihre Rechte effektiv geltend machen zu können.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.