Grundbucheintrag aufgrund Schenkungsvertrag auf den Todesfall
OLG Düsseldorf I 3 Wx 178/14
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte in diesem Fall über die Beschwerde eines Mannes (Beteiligter zu 1)
gegen die Eintragung seiner Nichten (Beteiligte zu 2 und 3) als Miteigentümerinnen eines Grundstücks im Grundbuch zu entscheiden.
Hintergrund des Falls:
Die Mutter des Beteiligten zu 1 hatte ihren Miteigentumsanteil an dem Grundstück ihren Enkelinnen (den Nichten des Beteiligten zu 1)
im Wege eines „Schenkungsvertrags mit auf den Tod verzögerter Erfüllung“ geschenkt.
Die Eigentumsübertragung sollte erst mit ihrem Tod erfolgen.
Nach dem Tod der Mutter wurde der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen.
Der Beteiligte zu 1 legte Beschwerde gegen die Eintragung ein und machte geltend, dass seine Mutter im Zeitpunkt des Schenkungsvertrags
aufgrund einer dementiellen Erkrankung geschäftsunfähig gewesen sei.
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG wies die Beschwerde zurück.
Begründung:
Zulässigkeit der Beschwerde:
Unbegründetheit der Beschwerde:
Fazit:
Das OLG Düsseldorf hat in diesem Beschluss die Anforderungen an die Eintragung eines Amtswiderspruchs präzisiert.
Es hat klargestellt, dass die Voraussetzungen des § 53 GBO vorliegen müssen, insbesondere eine Gesetzesverletzung bei der Eintragung
und die Glaubhaftmachung der Unrichtigkeit des Grundbuchs.
Im vorliegenden Fall waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt,
da keine Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit der Mutter im Zeitpunkt des Schenkungsvertrags vorlagen.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Düsseldorf in diesem Beschluss die Rechtmäßigkeit der Grundbucheintragung bestätigt
und die Anforderungen an die Eintragung eines Amtswiderspruchs klargestellt hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.