Grundbucheintragung Bindungswirkung der vom Erblasser erklärten Auflassung – OLG Frankfurt 20 W 226/18
Sachverhalt:
Im Jahr 1994 wurde eine notarielle Urkunde über die Auflassung eines Grundstücks abgeschlossen.
Der damalige Eigentümer A verstarb jedoch noch vor der Eintragung im Grundbuch.
Seine Erbin C wurde als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen.
Im Jahr 1997 beantragte der Notar die Eintragung der Auflassung im Grundbuch, der Antrag wurde jedoch zurückgewiesen.
Im Jahr 2018 wurde der Antrag erneut gestellt und die Auflassung wurde schließlich im Grundbuch eingetragen.
Die Erbin von C legte gegen diese Eintragung Beschwerde ein und beantragte die Eintragung eines Amtswiderspruchs.
Problematik:
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Das OLG Frankfurt wies die Beschwerde zurück.
Die Eintragung der Auflassung war rechtmäßig und hatte das Grundbuch nicht unrichtig gemacht.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss des OLG Frankfurt hat Bedeutung für alle Fälle, in denen eine Auflassung erklärt, aber erst nach dem Tod des Erklärenden in das Grundbuch eingetragen werden soll.
Er verdeutlicht die Bindungswirkung der notariell beurkundeten Auflassung und die fehlende Notwendigkeit der Zustimmung der Erben zur Eintragung.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.