Grundbuchsache Anspruch des Miterben + Pflichtteilsberechtigten auf Erteilung von Buchauszügen
OLG Düsseldorf I 3 Wx 61/15
Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau
Das OLG Düsseldorf entschied in seinem Beschluss über die Beschwerde einer Miterbin und Pflichtteilsberechtigten,
der die Einsicht in ein Grundbuch zur Klärung von Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Nachlass verwehrt worden war.
Sachverhalt:
Die Beteiligte beantragte im Rahmen der Erbauseinandersetzung nach dem Tod ihres Vaters Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten einer Immobilie, die ihrer Schwester gehörte.
Sie vermutete, dass ihr Vater die Immobilie finanziert hatte und die Schwester das Geld hierfür als „Vorschuss“ auf ihren Erbteil erhalten hatte.
Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab, da der Vater weder im Grundbuch eingetragen war noch Hinweise auf eine finanzielle Beteiligung in den Grundakten vorhanden waren.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.
Begründung:
Rechtliche Bedeutung:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für die Grundbucheinsicht im Erbrecht.
Auch Pflichtteilsberechtigte müssen ein konkretes, sachliches Interesse darlegen, wenn der Erblasser nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Bloße Vermutungen und Spekulationen reichen nicht aus.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
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