Grundbuchsache Anspruch des Miterben + Pflichtteilsberechtigten auf Erteilung von Buchauszügen
OLG Düsseldorf I 3 Wx 61/15
Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau
Das OLG Düsseldorf entschied in seinem Beschluss über die Beschwerde einer Miterbin und Pflichtteilsberechtigten,
der die Einsicht in ein Grundbuch zur Klärung von Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Nachlass verwehrt worden war.
Sachverhalt:
Die Beteiligte beantragte im Rahmen der Erbauseinandersetzung nach dem Tod ihres Vaters Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten einer Immobilie, die ihrer Schwester gehörte.
Sie vermutete, dass ihr Vater die Immobilie finanziert hatte und die Schwester das Geld hierfür als „Vorschuss“ auf ihren Erbteil erhalten hatte.
Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab, da der Vater weder im Grundbuch eingetragen war noch Hinweise auf eine finanzielle Beteiligung in den Grundakten vorhanden waren.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.
Begründung:
Rechtliche Bedeutung:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für die Grundbucheinsicht im Erbrecht.
Auch Pflichtteilsberechtigte müssen ein konkretes, sachliches Interesse darlegen, wenn der Erblasser nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Bloße Vermutungen und Spekulationen reichen nicht aus.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.