Grundbuchsache Fortdauer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der Hauptvollmacht

April 6, 2019

KG Berlin 1 W 29/17 Grundbuchsache Fortdauer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der Hauptvollmacht

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Grundbuchsache: Fortdauer einer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der Hauptvollmacht
    • Überblick der rechtlichen Fragestellung
    • Tenor der Entscheidung
  2. Sachverhalt
    • Erteilung der Hauptvollmacht am 8. August 2016
    • Veräußerung der Grundstücke und Erteilung der Belastungsvollmacht am 8. August 2016
    • Antrag auf Eintragung der Gesamtbuchgrundschuld am 29. November 2016
    • Zwischenverfügung des Grundbuchamts am 7. Dezember 2016
    • Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 30. Dezember 2016
  3. Rechtliche Würdigung
    • Zulässigkeit der Beschwerde
    • Eintragungshindernis gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO
    • Anforderungen an die Vertretungsmacht im Grundbuchverfahren
    • Nachweis der gesamten Vertretungskette
    • Fortbestand der Untervollmacht trotz Ablauf der Hauptvollmacht
  4. Auslegung der Haupt- und Untervollmacht
    • Maßgeblichkeit des Geschäftsherrenwillens
    • Rechtsprechung zur zeitlichen Begrenzung der Vollmachten
    • Auslegung der Erklärungen nach Wortlaut und Sinn
  5. Besondere Erwägungen im vorliegenden Fall
    • Praktische notarielle Vorgehensweise bei finanzierten Grundstückskäufen
    • Interessenlage des Geschäftsherrn und der Vertretenden
    • Bedeutung der Belastungsvollmacht für die Abwicklung des Kaufvertrages
  6. Zusammenfassung und Ergebnis
    • Rechtmäßigkeit der erteilten Untervollmacht
    • Aufhebung der Zwischenverfügung des Grundbuchamts

Grundbuchsache Fortdauer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der Hauptvollmacht

Das Kammergericht (KG) Berlin hatte in einem Beschluss vom 14. Februar 2017 über die Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts zu entscheiden.

Streitgegenstand war die Frage, ob eine Untervollmacht fortbesteht, wenn die Hauptvollmacht zeitlich begrenzt war und bereits abgelaufen ist.

Kernaussagen des Beschlusses:

  1. Fortbestand der Untervollmacht: Eine zeitlich begrenzt erteilte Vollmacht schließt die Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht grundsätzlich nicht aus.   

  2. Wille des Geschäftsherrn: Ob der Hauptbevollmächtigte zur Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht ermächtigt ist, hängt vom Willen des Geschäftsherrn bei Erteilung der Hauptvollmacht ab.

  3. Untervollmacht zur Abwicklung: Dient die Untervollmacht lediglich der Abwicklung eines von dem Hauptbevollmächtigten geschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist von der Befugnis zur Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht auszugehen.

KG Berlin 1 W 29/17 Grundbuchsache Fortdauer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der Hauptvollmacht

Sachverhalt des Falls:

Eine GmbH (Beteiligte zu 2) erteilte einer Person (Herr P.) eine zeitlich befristete Vollmacht zum Verkauf von Grundstücken.

Herr P. verkaufte die Grundstücke und erteilte den Käufern (Beteiligte zu 1) eine zeitlich unbeschränkte Belastungsvollmacht.

Nach Ablauf der Vollmacht von Herrn P. bewilligten die Käufer die Eintragung einer Grundschuld und beriefen sich dabei auf die Belastungsvollmacht.

Das Grundbuchamt beanstandete die Bewilligung, da die Vollmacht von Herrn P. bereits abgelaufen war.

Die Käufer legten Beschwerde ein.

Entscheidung des KG Berlin:

Das KG Berlin gab der Beschwerde statt und hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.

  1. Fortbestand der Untervollmacht: Das KG stellte fest, dass die Belastungsvollmacht der Käufer trotz des Ablaufs der Hauptvollmacht von Herrn P. fortbestand.

  2. Wille des Geschäftsherrn: Die GmbH hatte konkludent zugestimmt, dass Herr P. eine zeitlich unbeschränkte Belastungsvollmacht erteilt. Dies ergab sich aus der gängigen Praxis bei finanzierten Grundstückskäufen.

  3. Untervollmacht zur Abwicklung: Die Belastungsvollmacht diente lediglich der Abwicklung des Kaufvertrags und war daher auch nach Ablauf der Hauptvollmacht wirksam.

Grundbuchsache Fortdauer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der Hauptvollmacht

Bedeutung des Beschlusses:

Der Beschluss des KG Berlin trägt zur Klärung der Reichweite von Untervollmachten bei, die im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen erteilt werden.

Er stellt klar, dass solche Untervollmachten auch nach Ablauf der Hauptvollmacht fortbestehen können, wenn sie nur der Abwicklung des Kaufvertrags dienen.

Konsequenzen für die Praxis:

  • Käufer von Grundstücken können sich auch nach Ablauf der Hauptvollmacht auf eine ihnen erteilte Belastungsvollmacht berufen, wenn diese nur der Abwicklung des Kaufvertrags dient.
  • Notare sollten bei der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen mit Finanzierung darauf achten, dass die Belastungsvollmacht zeitlich unbeschränkt erteilt wird

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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