Grundbuchverfahren Aufschiebend bedingte Vollerbeinsetzung
OLG Hamm I-15 W 112/13
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass der Eintritt einer Bedingung, die in einem notariellen Testament
die Vollerbenstellung der überlebenden Ehefrau vorsieht, im Grundbuchverfahren durch die Vorlage eines notariellen Vertrages nachgewiesen werden kann.
In diesem Vertrag hatten die Nacherben ihre Anwartschaft auf die Ehefrau übertragen und dabei ihre Pflichtteilsansprüche geltend gemacht.
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte seine Ehefrau als Vorerbin und seine drei Töchter aus erster Ehe als Nacherben eingesetzt.
Sein Testament enthielt die Bestimmung, dass die Ehefrau frei über den Nachlass verfügen kann, wenn mehr als eines seiner Kinder nach seinem Tod den Pflichtteil geltend macht.
Nach dem Tod des Erblassers schlossen die Töchter einen Vertrag mit der Ehefrau, in dem sie ihre Nacherbenanwartschaft gegen Zahlung einer Abfindung auf die Ehefrau übertrugen.
Die Abfindung deckte vereinbarungsgemäß die Pflichtteilsansprüche der Töchter ab.
Die Ehefrau beantragte daraufhin die Berichtigung des Grundbuchs, um als Eigentümerin eingetragen zu werden.
Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück, da es die Zustimmung der unbekannten Ersatznacherben für erforderlich hielt.
Die Ehefrau legte Beschwerde ein.
Entscheidung des OLG:
Das OLG gab der Beschwerde statt und wies das Grundbuchamt an, die Ehefrau als Eigentümerin einzutragen.
Begründung:
Auslegung des Testaments: Das OLG legte das Testament des Erblassers aus und kam zu dem Ergebnis, dass die Ehefrau im Falle der Geltendmachung des Pflichtteils durch mehr als ein Kind Vollerbin werden sollte.
Nachweis des Bedingungseintritts: Der notarielle Vertrag, in dem die Töchter ihre Nacherbenanwartschaft auf die Ehefrau übertrugen, diente auch der Abgeltung der Pflichtteilsansprüche. Damit war die Bedingung für die Vollerbenstellung der Ehefrau erfüllt.
Grundbuchberichtigung: Da die Ehefrau Vollerbin geworden war, konnte sie als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Die Zustimmung der Ersatznacherben war nicht erforderlich.
Folgen des Beschlusses:
Der Beschluss des OLG Hamm erleichtert die Grundbuchberichtigung in Fällen, in denen die Vollerbenstellung von einer Bedingung abhängig ist.
Durch die Vorlage eines notariellen Vertrages, der den Bedingungseintritt belegt, kann die Grundbuchberichtigung auch ohne die Zustimmung der Ersatznacherben erfolgen.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.