Grundbuchverfahren Nachweis der Erbenstellung durch eidesstattliche Versicherung – OLG Frankfurt am Main 20 W 96/20

Juli 9, 2021

Grundbuchverfahren Nachweis der Erbenstellung durch eidesstattliche Versicherung – OLG Frankfurt am Main 20 W 96/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main (20 W 96/20) ging es um die Frage, ob eine eidesstattliche Versicherung ausreicht, um die Erbenstellung im Grundbuchverfahren nachzuweisen.

Die Beteiligte beanspruchte das Alleineigentum an einem Grundstück, das zuvor ihrer Mutter gehörte.

Laut einem gemeinschaftlichen Testament sollten die gemeinsamen Kinder der Eheleute Nacherben sein.

Die Beteiligte behauptete, das einzige Kind ihrer Eltern zu sein, und legte dafür eine eidesstattliche Versicherung vor.

Das Grundbuchamt forderte jedoch zusätzlich einen Erbschein, da es die eidesstattliche Versicherung der Beteiligten allein nicht als ausreichend ansah.

Das Gericht entschied, dass die eidesstattliche Versicherung des Kindes nicht genügt, solange mindestens ein Elternteil noch lebt.

Es sei notwendig, dass der überlebende Elternteil oder beide Eltern eine eidesstattliche Versicherung abgeben, um zu bestätigen, dass keine weiteren gemeinsamen Kinder existieren.

Nur wenn beide Eltern verstorben sind, könne die eidesstattliche Versicherung des Kindes allein ausreichend sein.

Grundbuchverfahren Nachweis der Erbenstellung durch eidesstattliche Versicherung – OLG Frankfurt am Main 20 W 96/20

Da der Vater der Beteiligten noch lebte, wurde ihr auferlegt, entweder einen Erbschein oder eine eidesstattliche Versicherung ihres Vaters beizubringen.

Das Gericht betonte, dass eine solche Versicherung von der Person abgegeben werden müsse, die am besten über die familiären Verhältnisse Bescheid weiß, in diesem Fall also die Eltern.

Das Gericht hob die ursprüngliche Entscheidung des Grundbuchamts teilweise auf und räumte der Beteiligten die Möglichkeit ein, den erforderlichen Nachweis durch eine eidesstattliche Versicherung ihres Vaters zu erbringen.

Die Beschwerde war somit teilweise erfolgreich.

Es wurde keine abweichende Kostenentscheidung getroffen, da keine weiteren Beteiligten involviert waren.

Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da das Gericht der bisherigen Rechtsprechung folgte.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zusammenfassung RA und Notar Krau
  2. Entscheidungstext
    • Tenor
  3. Gründe
    • I. Einleitung und Hintergrund
    • II. Begründung der Entscheidung
  4. Schlussfolgerung und Kostenentscheidung
  5. Ausblick
RA und Notar Krau

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