Grundbuchverfahren Nachweis der Erbenstellung durch eidesstattliche Versicherung – OLG Frankfurt am Main 20 W 96/20

Juli 9, 2021

Grundbuchverfahren Nachweis der Erbenstellung durch eidesstattliche Versicherung – OLG Frankfurt am Main 20 W 96/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main (20 W 96/20) ging es um die Frage, ob eine eidesstattliche Versicherung ausreicht, um die Erbenstellung im Grundbuchverfahren nachzuweisen.

Die Beteiligte beanspruchte das Alleineigentum an einem Grundstück, das zuvor ihrer Mutter gehörte.

Laut einem gemeinschaftlichen Testament sollten die gemeinsamen Kinder der Eheleute Nacherben sein.

Die Beteiligte behauptete, das einzige Kind ihrer Eltern zu sein, und legte dafür eine eidesstattliche Versicherung vor.

Das Grundbuchamt forderte jedoch zusätzlich einen Erbschein, da es die eidesstattliche Versicherung der Beteiligten allein nicht als ausreichend ansah.

Das Gericht entschied, dass die eidesstattliche Versicherung des Kindes nicht genügt, solange mindestens ein Elternteil noch lebt.

Es sei notwendig, dass der überlebende Elternteil oder beide Eltern eine eidesstattliche Versicherung abgeben, um zu bestätigen, dass keine weiteren gemeinsamen Kinder existieren.

Nur wenn beide Eltern verstorben sind, könne die eidesstattliche Versicherung des Kindes allein ausreichend sein.

Grundbuchverfahren Nachweis der Erbenstellung durch eidesstattliche Versicherung – OLG Frankfurt am Main 20 W 96/20

Da der Vater der Beteiligten noch lebte, wurde ihr auferlegt, entweder einen Erbschein oder eine eidesstattliche Versicherung ihres Vaters beizubringen.

Das Gericht betonte, dass eine solche Versicherung von der Person abgegeben werden müsse, die am besten über die familiären Verhältnisse Bescheid weiß, in diesem Fall also die Eltern.

Das Gericht hob die ursprüngliche Entscheidung des Grundbuchamts teilweise auf und räumte der Beteiligten die Möglichkeit ein, den erforderlichen Nachweis durch eine eidesstattliche Versicherung ihres Vaters zu erbringen.

Die Beschwerde war somit teilweise erfolgreich.

Es wurde keine abweichende Kostenentscheidung getroffen, da keine weiteren Beteiligten involviert waren.

Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da das Gericht der bisherigen Rechtsprechung folgte.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zusammenfassung RA und Notar Krau
  2. Entscheidungstext
    • Tenor
  3. Gründe
    • I. Einleitung und Hintergrund
    • II. Begründung der Entscheidung
  4. Schlussfolgerung und Kostenentscheidung
  5. Ausblick

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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