Grunderwerbsteuer Anteilsvereinigung bei ausländischer Stiftung
BFH Urteil vom 30. Oktober 2024 (II R 14/23)
RA und Notar Krau
Leitsätze:
Sachverhalt:
Entscheidung des BFH:
Der BFH wies die Revision der Klägerin als unbegründet zurück.
Die Übertragung der Anteile an C auf die Stichting unterliegt der Grunderwerbsteuer.
Fazit:
Der BFH hat entschieden, dass die Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft
auf eine niederländische Stichting unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 GrEStG ist ausgeschlossen, wenn die Stichting aufgrund ihrer Struktur nicht mit einer inländischen Gesamthandsgemeinschaft vergleichbar ist.
Ebenso ist eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG nicht möglich, wenn die Übertragung nicht auf einer gesellschaftsvertraglichen Grundlage beruht.
Anmerkung:
Das Urteil des BFH ist ein wichtiger Beitrag zur Klärung der Grunderwerbsteuerpflicht bei Anteilsvereinigungen unter Beteiligung ausländischer Stiftungen.
Es zeigt, dass die spezifischen Merkmale der ausländischen Rechtsform bei der Beurteilung der Steuerpflicht und möglicher Steuerbefreiungen berücksichtigt werden müssen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.