Die Grunderwerbsteuer ist eine bedeutende Abgabe, die beim Erwerb von inländischem Grundbesitz anfällt und maßgeblich die Erwerbsnebenkosten beeinflusst.
Sie wird durch verschiedene Rechtsgeschäfte ausgelöst, die den Erwerb oder die Übertragung von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten betreffen.
Dies umfasst auch bestimmte gesellschaftliche Veränderungen bei Unternehmen mit Grundbesitz.
Besteuerungstatbestände umfassen Grundstücksübertragungen, Übertragung von Verwertungsbefugnissen und Gesellschafterwechsel bei grundbesitzenden Unternehmen.
Ausnahmen von der Besteuerung gibt es für bestimmte Familienübertragungen und schenkungssteuerliche Tatbestände, wobei Bagatellgrenzen für geringfügige Erwerbsvorgänge gelten.
Die Bemessungsgrundlage für die Steuer wird durch den Wert der Gegenleistung bestimmt, die für das Grundstück gezahlt wird.
Diese umfasst auch fest mit dem Grundstück verbundene Bestandteile wie Gebäude und Bewuchs, jedoch nicht bewegliche Gegenstände oder Kapitalvermögen.
Der Steuersatz beträgt in der Regel 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann jedoch je nach Bundesland abweichen und höher sein.
Die behördliche Abwicklung erfolgt durch den Notar, der den Veräußerungsvorgang an das Finanzamt meldet.
Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids zu entrichten, wobei auch der Verkäufer im Falle der Nichtzahlung durch den Käufer haften kann.
Insgesamt ist die Grunderwerbsteuer eine komplexe und bedeutende Abgabe, die bei jedem Immobilienerwerb in Deutschland berücksichtigt werden muss und sowohl Käufer als auch Verkäufer betrifft.
In Deutschland kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewährt werden.
Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien an. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Befreiungstatbestände, die im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt sind.
Zu den häufigsten Befreiungen gehören:
Diese Befreiungen sind jedoch an strikte Voraussetzungen gebunden, und es ist ratsam, im Vorfeld eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen für eine Befreiung erfüllt sind.