Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern
BFH II R 38/15
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Urteil vom 7. November 2018 (II R 38/15) über die Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern.
Kernaussagen des Urteils:
Steuerbefreiung: Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern kann von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sie auf einer Auflage des Elternteils beruht.
Abgekürzter Übertragungsweg: Die Übertragung wird als abgekürzter Übertragungsweg betrachtet, der die direkte Übertragung zwischen Elternteil und Kind ersetzt.
Voraussetzungen: Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die direkten Übertragungen zwischen Elternteil und Kind grunderwerbsteuerfrei wären und ein beachtlicher Grund für den abgekürzten Übertragungsweg vorliegt.
Sachverhalt des Falls:
Eine Mutter übertrug ihren Kindern (Kläger und Schwester) ein Grundstück je zur Hälfte.
Später übertrug sie der Schwester ein weiteres Grundstück mit der Auflage, ihren Anteil am ersten Grundstück unentgeltlich an den Kläger zu übertragen.
Das Finanzamt setzte für den Erwerb des Miteigentumsanteils durch den Kläger Grunderwerbsteuer fest.
Das Finanzgericht hob den Steuerbescheid auf.
Das Finanzamt legte Revision ein.
Entscheidung des BFH:
Der BFH wies die Revision des Finanzamts zurück und bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts.
Steuerbefreiung: Die unentgeltliche Übertragung des Miteigentumsanteils an den Kläger war von der Grunderwerbsteuer befreit.
Zusammenschau der Befreiungsvorschriften: Die Steuerbefreiung ergab sich aus einer Zusammenschau der grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 und Nr. 6 GrEStG).
Abgekürzter Übertragungsweg: Die Übertragung zwischen den Geschwistern wurde als abgekürzter Übertragungsweg betrachtet, der die direkten Übertragungen zwischen Mutter und Kindern ersetzte.
Beachtlicher Grund: Ein beachtlicher Grund für den abgekürzten Übertragungsweg lag vor, da die Mutter die Erbfolge neu gestalten wollte.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil des BFH erweitert die Möglichkeiten der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen unter Geschwistern.
Es zeigt, dass die Steuerbefreiung auch dann in Betracht kommt, wenn die Übertragung auf einer Auflage des Elternteils beruht.
Konsequenzen für die Praxis:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.