FG Köln 5 K 721/17

Mai 28, 2021

grunderwerbsteuerliche Behandlung Erwerb Anteil an Erbengemeinschaft – FG Köln 5 K 721/17

RA und Notar Krau

Das Finanzgericht (FG) Köln hat in seinem Urteil vom 14. März 2018 entschieden, dass der Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft

grunderwerbsteuerpflichtig ist, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört.

Der Fall:

Der Kläger erwarb einen Anteil von 25% an einer Erbengemeinschaft. Zum Nachlass gehörte ein Grundstück.

Das Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer fest.

Der Kläger war der Ansicht, dass der Erwerb des Erbanteils nicht grunderwerbsteuerpflichtig sei, da er weniger als 95% der Anteile erworben habe.

grunderwerbsteuerliche Behandlung Erwerb Anteil an Erbengemeinschaft – FG Köln 5 K 721/17

Die Entscheidung:

Das FG Köln wies die Klage ab.

Der Erwerb des Erbanteils sei grunderwerbsteuerpflichtig.

Begründung:

  • Grundsatz: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) unterliegt der Erwerb eines Grundstücks der Grunderwerbsteuer. Dazu gehört auch der Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört.
  • Keine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG: Der Kläger hatte argumentiert, dass § 1 Abs. 2a GrEStG analog anzuwenden sei. Diese Vorschrift besagt, dass der Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft nur dann grunderwerbsteuerpflichtig ist, wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens 95% der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Das FG Köln lehnte eine analoge Anwendung ab, da es an einer planwidrigen Regelungslücke fehle. Der Gesetzgeber habe die Erbengemeinschaft bewusst nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2a GrEStG einbezogen.
  • Unterschied zwischen Erbengemeinschaft und Personengesellschaft: Das FG Köln führte aus, dass Erbengemeinschaften und Personengesellschaften rechtlich unterschiedlich zu behandeln seien. So sei es dem Gesellschafter einer Personengesellschaft nicht gestattet, über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen zu verfügen, während der Erbteilsinhaber über seinen Erbanteil verfügen könne.
  • Keine Gleichbehandlung im Steuerrecht: Der Kläger hatte argumentiert, dass der Ausschluss der Erbengemeinschaft aus dem Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2a GrEStG gegen den Gleichheitssatz verstoße. Das FG Köln sah dies anders. Es bestehe kein Gleichbehandlungsanspruch im Steuerrecht.
  • Keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung: Das FG Köln sah auch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die unterschiedliche Behandlung von Erbengemeinschaften und Personengesellschaften sei sachlich gerechtfertigt.

grunderwerbsteuerliche Behandlung Erwerb Anteil an Erbengemeinschaft – FG Köln 5 K 721/17

Fazit:

Das Urteil des FG Köln bestätigt die bisherige Rechtsprechung, wonach der Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft grunderwerbsteuerpflichtig ist, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört.

Dies gilt unabhängig davon, welchen Anteil der Erwerber an der Erbengemeinschaft erwirbt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Übertragung der Anwartschaft des Nacherben

Übertragung der Anwartschaft des Nacherben

März 19, 2025
Übertragung der Anwartschaft des NacherbenRA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. März 2022 (I-3 Wx 130/2…
Wechselbezüglichkeit testamentarischer Verfügungen

Wechselbezüglichkeit testamentarischer Verfügungen

März 19, 2025
Wechselbezüglichkeit testamentarischer Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament kinderloser EhegattenRA und Notar KrauDas Oberlandesger…
Kostentragung bei Bestreiten der Urheberschaft des Erblassers für Testament

Kostentragung bei Bestreiten der Urheberschaft des Erblassers für Testament

März 18, 2025
Kostentragung bei Bestreiten der Urheberschaft des Erblassers für TestamentRA und Notar Krau1. Das Maß des Obsiegens oder Unterli…