grunderwerbsteuerliche Behandlung Erwerb Anteil an Erbengemeinschaft – FG Köln 5 K 721/17
Das Finanzgericht (FG) Köln hat in seinem Urteil vom 14. März 2018 entschieden, dass der Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft
grunderwerbsteuerpflichtig ist, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört.
Der Fall:
Der Kläger erwarb einen Anteil von 25% an einer Erbengemeinschaft. Zum Nachlass gehörte ein Grundstück.
Das Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer fest.
Der Kläger war der Ansicht, dass der Erwerb des Erbanteils nicht grunderwerbsteuerpflichtig sei, da er weniger als 95% der Anteile erworben habe.
Die Entscheidung:
Das FG Köln wies die Klage ab.
Der Erwerb des Erbanteils sei grunderwerbsteuerpflichtig.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des FG Köln bestätigt die bisherige Rechtsprechung, wonach der Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft grunderwerbsteuerpflichtig ist, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört.
Dies gilt unabhängig davon, welchen Anteil der Erwerber an der Erbengemeinschaft erwirbt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.