Grundsätze der Beschlussfassung in der GmbH bei der Einleitung von Rechtsstreitigkeiten

März 16, 2025

Grundsätze der Beschlussfassung in der GmbH bei der Einleitung von Rechtsstreitigkeiten

RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. August 2023 (II ZR 13/22) behandelt zentrale Grundsätze der Beschlussfassung in einer Gesellschaft

mit beschränkter Haftung (GmbH) bei der Einleitung von Rechtsstreitigkeiten gegen Drittgesellschaften.

Insbesondere geht es um die Anwendung von Stimmverboten gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 Fall 2 und § 48 des GmbH-Gesetzes (GmbHG).

Kernpunkte des Urteils

Stimmverbot bei Interessenkonflikten:

Der BGH bekräftigt, dass GmbH-Gesellschafter, die zusammen alle Anteile an einer Drittgesellschaft halten,

bei Beschlüssen über Rechtsstreitigkeiten oder außergerichtliche Ansprüche gegen diese Drittgesellschaft einem Stimmverbot unterliegen.

Dieses Stimmverbot basiert auf dem Grundsatz, dass niemand „Richter in eigener Sache“ sein darf.

Es soll verhindern, dass Gesellschafter aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verbindung zur Drittgesellschaft unbefangen entscheiden können.

Diese Regelung gilt nicht nur für Rechtsstreitigkeiten, sondern auch für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.

Beschlussfeststellungsklage:

Das Gericht darf im Rahmen einer positiven Beschlussfeststellungsklage nur das Ergebnis einer tatsächlichen Willensbildung der Gesellschafter feststellen.

Es ist nicht befugt, anstelle der Gesellschafter einen Beschluss zu fassen, der so nicht zur Abstimmung stand.

Das Gericht muss sich auf die Feststellung des tatsächlichen Abstimmungsergebnisses beschränken.

Grundsätze der Beschlussfassung in der GmbH bei der Einleitung von Rechtsstreitigkeiten

Folgen fehlerhafter Stimmabgabe:

Die fehlerhafte Berücksichtigung von Stimmen, die einem Stimmverbot unterliegen, führt zur Unrichtigkeit der Beschlussfeststellung und kann die Anfechtung des Beschlusses rechtfertigen.

Im vorliegenden Fall wurden die Stimmen zweier Gesellschafterinnen fälschlicherweise bei der Beschlussfassung berücksichtigt,

obwohl diese aufgrund ihrer Anteile an der Drittgesellschaft einem Stimmverbot unterlagen.

Relevanz für die GmbH-Praxis:

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der korrekten Anwendung von Stimmverboten in der GmbH-Gesellschafterversammlung, insbesondere bei Interessenkonflikten mit Drittgesellschaften.

Es verdeutlicht die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle bei Beschlussfeststellungsklagen und betont die Notwendigkeit einer korrekten Durchführung der Beschlussfassung.

Es schärft das Bewusstsein für die Vermeidung von Interessenskonflikten, und das die daraus resultierenden Komplikationen vermieden werden können.

Zusammenfassend verdeutlicht das BGH-Urteil, dass bei der Beschlussfassung über Rechtsstreitigkeiten mit Drittgesellschaften,

an denen die GmbH-Gesellschafter maßgeblich beteiligt sind, strenge Regeln gelten.

Das Ziel ist, Interessenkonflikte zu vermeiden und eine unparteiische Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

RA und Notar Krau

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