Grundsicherung – Erbbaurecht am Grundstück und Eigentum am Wohnhaus

November 9, 2025

Grundsicherung – Erbbaurecht am Grundstück und Eigentum am Wohnhaus

Hier ist eine Zusammenfassung und Analyse des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Dezember 2007 (B 14/7b AS 46/06 R)


🏛️ Kernaussage des Urteils

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass das Erbbaurecht und das Hauseigentum des Klägers, das mit einem lebenslangen Nießbrauch zugunsten seiner Mutter belastet war, im streitigen Zeitraum nicht als verwertbares Vermögen im Sinne von § 12 Abs. 1 SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) anzusehen war.

Der Kläger war demnach hilfebedürftig und hatte Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) als Zuschuss und nicht nur als Darlehen.


🔎 Begründung der Entscheidung

Das BSG begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Begriff der Verwertbarkeit im § 12 Abs. 1 SGB II auch eine tatsächliche Komponente beinhaltet und eine zeitliche Komponente innewohnt.

1. Definition der Verwertbarkeit

  • Verwertbarkeit liegt nur dann vor, wenn der Berechtigte in der Lage ist, die Verwertung innerhalb einer bei Antragstellung feststehenden Zeitspanne durch eigenes Handeln – autonom – herbeizuführen.
  • Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, oder deren Verwertung von einem ungewissen Ereignis abhängt.

Grundsicherung – Erbbaurecht am Grundstück und Eigentum am Wohnhaus

2. Anwendung auf den Fall

  • Das Landessozialgericht (LSG) hatte festgestellt, dass das Erbbaurecht zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen des Nießbrauchsrechts tatsächlich nicht verwertbar war.
  • Das BSG schloss sich dieser Feststellung an und korrigierte die Rechtsauffassung des LSG, wonach eine Verwertbarkeit auch bei einem ungewissen späteren Zeitpunkt (Tod der Mutter) angenommen werden könne.
  • Die Verwertung des Erbbaurechts hängt vom Ableben der Mutter des Klägers und damit vom Erlöschen des Nießbrauchs ab. Dieser Zeitpunkt ist völlig ungewiss.
  • Da die für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung (Wegfall des Nießbrauchs) nicht absehbar ist und nicht vom Kläger autonom herbeigeführt werden kann, liegt eine generelle Unverwertbarkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II vor.

3. Abgrenzung zur Darlehensgewährung

  • § 9 Abs. 4 SGB II (a.F.) sieht eine Darlehensgewährung vor, wenn verwertbares Vermögen nicht sofort verbraucht oder verwertet werden kann.
  • Da hier aber eine generelle Unverwertbarkeit vorliegt und nicht bloß eine verzögerte Verwertbarkeit, kommt die Darlehensregelung des § 9 Abs. 4 SGB II nicht zur Anwendung. Der Kläger ist unmittelbar hilfebedürftig und hat Anspruch auf Leistungen als Zuschuss.

📄 Chronologie der Instanzen

InstanzDatumTenor (Ergebnis)Begründung (Kurz)
Sozialgericht (SG) Augsburg04.10.2005Klage überwiegend erfolgreich: Beklagte muss Alg II als Zuschuss gewähren.Das Grundstück ist wegen des Nießbrauchs aktuell und auf absehbare Zeit nicht verwertbar.
Bayerisches Landessozialgericht (LSG)31.08.2006Berufung der Beklagten erfolgreich: Klage abgewiesen; nur Anspruch auf Darlehen.Das Vermögen ist nicht sofort, aber grundsätzlich verwertbar, da der Nießbrauch mit dem Tod der Mutter sicher entfällt, auch wenn der Zeitpunkt ungewiss ist. Daher nur Darlehen nach § 9 Abs. 4 SGB II.
Bundessozialgericht (BSG)06.12.2007Revision des Klägers erfolgreich: Urteil des LSG aufgehoben; Anspruch auf Zuschuss bestätigt.Verwertbarkeit setzt autonomes Handeln in einer feststehenden Zeitspanne voraus. Das ungewisse Ereignis (Tod der Mutter) führt zu genereller Unverwertbarkeit nach § 12 Abs. 1 SGB II.
RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Apartmenthaus Wohnungseigentum

Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis beim finanzierten Erwerb einer Wohnung

Dezember 12, 2025
Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis beim finanzierten Erwerb einer WohnungWenn der Traum von der Immobilie zum Albtraum wird: Ein wegweisendes Urt…
Justitizia Recht Gerechtigkeit Gericht Justiz

Verletzung der Leistungstreuepflicht bezüglich der Verpflichtung zur Bestellung eines beschränkten dinglichen Rechts bei Veräußerung eines Grundstücks

Dezember 12, 2025
Verletzung der Leistungstreuepflicht bezüglich der Verpflichtung zur Bestellung eines beschränkten dinglichen Rechts bei Veräußerung eines Grundstüc…

Klauselauslegung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme in einer Zeitbürgschaft

Dezember 12, 2025
Klauselauslegung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme in einer ZeitbürgschaftLG Frankfurt a. M. Urteil vom 27.5.2025 – 2-2…