Grundsicherung – Erbbaurecht am Grundstück und Eigentum am Wohnhaus
Hier ist eine Zusammenfassung und Analyse des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Dezember 2007 (B 14/7b AS 46/06 R)
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass das Erbbaurecht und das Hauseigentum des Klägers, das mit einem lebenslangen Nießbrauch zugunsten seiner Mutter belastet war, im streitigen Zeitraum nicht als verwertbares Vermögen im Sinne von § 12 Abs. 1 SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) anzusehen war.
Der Kläger war demnach hilfebedürftig und hatte Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) als Zuschuss und nicht nur als Darlehen.
Das BSG begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Begriff der Verwertbarkeit im § 12 Abs. 1 SGB II auch eine tatsächliche Komponente beinhaltet und eine zeitliche Komponente innewohnt.
| Instanz | Datum | Tenor (Ergebnis) | Begründung (Kurz) |
| Sozialgericht (SG) Augsburg | 04.10.2005 | Klage überwiegend erfolgreich: Beklagte muss Alg II als Zuschuss gewähren. | Das Grundstück ist wegen des Nießbrauchs aktuell und auf absehbare Zeit nicht verwertbar. |
| Bayerisches Landessozialgericht (LSG) | 31.08.2006 | Berufung der Beklagten erfolgreich: Klage abgewiesen; nur Anspruch auf Darlehen. | Das Vermögen ist nicht sofort, aber grundsätzlich verwertbar, da der Nießbrauch mit dem Tod der Mutter sicher entfällt, auch wenn der Zeitpunkt ungewiss ist. Daher nur Darlehen nach § 9 Abs. 4 SGB II. |
| Bundessozialgericht (BSG) | 06.12.2007 | Revision des Klägers erfolgreich: Urteil des LSG aufgehoben; Anspruch auf Zuschuss bestätigt. | Verwertbarkeit setzt autonomes Handeln in einer feststehenden Zeitspanne voraus. Das ungewisse Ereignis (Tod der Mutter) führt zu genereller Unverwertbarkeit nach § 12 Abs. 1 SGB II. |
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