Grundsteuer B Änderungsbescheid Erhöhung Hebesatz
VG Koblenz 5 K 1000/21
Urteil vom 03.05.2022
Sachverhalt:
Die Kläger, Eigentümer eines Mietwohngrundstücks, erhoben Klage gegen einen Grundsteueränderungsbescheid der Stadt B*.
Der Stadtrat hatte den Hebesatz für die Grundsteuer B in der Haushaltssatzung 2021 von 420 v.H. auf 610 v.H. erhöht.
Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die Einheitsbewertung von Grundvermögen verfassungswidrig sei.
Sie argumentierten, die Erhöhung sei treuwidrig, unverhältnismäßig, willkürlich und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Äquivalenzprinzip.
Entscheidung des Gerichts:
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab.
Der Grundsteueränderungsbescheid sei rechtmäßig.
Die Erhöhung des Hebesatzes sei nicht zu beanstanden.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt das Recht der Gemeinden, den Hebesatz für die Grundsteuer B im Rahmen ihres Ermessens festzulegen.
Die Erhöhung des Hebesatzes durch die Stadt B* war rechtmäßig, da sie zur Deckung des Haushaltsdefizits und zur Finanzierung von Investitionen erforderlich war.
Die Argumente der Kläger, die Erhöhung sei treuwidrig, unverhältnismäßig, willkürlich und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Äquivalenzprinzip, wurden vom Gericht zurückgewiesen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.