Grundsteuer und Grund­steuer C in Hessen

Die Grundsteuerreform ist am 1.1.2025 in Kraft getreten und bringt erhebliche Änderungen für Grund­stücks­eigentümer in Hessen. Besonders die Einführung der Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke sorgt für Unsicherheiten. Krau Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Grundsteuerbescheide und berät Sie zu rechtlichen Möglichkeiten.

Grundsteuerreform.
Was Sie jetzt wissen sollten.

Für welche Eigentümer ist die Grundsteuerreform besonders relevant?

  • Einfamilienhausbesitzer: Besonders in Ballungszentren und Großstädten sind deutliche Steuererhöhungen zu erwarten.
  • Besitzer unbebauter Grundstücke: Diese Grundstücke könnten durch die Grundsteuer C mit deutlich höheren Hebesätzen belastet werden.
  • Vermieter: Durch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter kann es zu Konflikten kommen, besonders bei steigenden Hebesätzen.

Was ist die Grundsteuer C?

Die Grundsteuer C betrifft unbebaute, aber baureife Grundstücke und erlaubt Kommunen, höhere Hebesätze zu erheben. In Hessen ist der Hebesatz zwar gedeckelt (maximal das Fünffache des einheitlichen Hebesatzes), dennoch gibt es Streit über die Einstufung von Grundstücken als „baureif“. Hier ist eine präzise juristische Einstufung erforderlich.
  • Fehlerhafte Bewertung: Grundstücke werden zu Unrecht als baureif eingestuft.
  • Unklare Rechtslage: Viele Kommunen und Eigentümer sind unsicher, wie die gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind.
  • Finanzielle Belastung: Höhere Hebesätze führen zu spürbaren Mehrkosten, die teilweise an Mieter weitergegeben werden.

Seit der Grundsteuerreform 2025 gilt ein völlig neues System. Viele Grundstückseigentümer in Hessen erhalten ihr Bescheide und stehen vor rechtlichen und finanziellen Fragen.

Wir helfen Ihnen dabei, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Ihre Bescheide auf Fehler zu überprüfen.

Unsere Leistungen
für Grundstückseigentümer.

Prüfung Ihrer Grundsteuerbescheide:

Sind die Bewertungsgrundlagen korrekt? Wir identifizieren mögliche Fehler oder Optimierungs-möglichkeiten.

Beratung zur Grundsteuer C:

Betrifft Sie die neue Zusatzsteuer auf unbebautes Bauland? Wir klären die rechtlichen Auswirkungen.

Einspruch gegen Bescheide:

Wir setzen Ihre Rechte 
durch – fristgerecht 
und rechtssicher.

Rechtliche Beratung und Vertretung:

Ob individuelle Beratung oder vollständige rechtliche Begleitung – wir stehen an Ihrer Seite.

Ihre Vorteile mit Krau Rechtsanwälte

Regionale Expertise:

Wir kennen die Besonderheiten des hessischen Grundsteuergesetzes und unterstützen Sie bei lokalen Regelungen.

Prüfung von Bescheiden:

Wir kontrollieren Quadratmeterzahlen, Hebesätze und die Einstufung als baureifes Land.

Rechtliche Unterstützung:

Bei Konflikten mit den Finanzämtern oder Kommunen stehen wir Ihnen zur Seite.

Ablauf der Beratung

Unsere Beratung beginnt mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falls. Gemeinsam prüfen wir Ihre Anliegen, analysieren Ihren Grundsteuerbescheid auf eventuelle Fehler und entwickeln eine Strategie, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Ob Bescheidprüfung oder rechtlicher Beistand – wir stehen Ihnen in jedem Schritt zur Seite.

1.

Kostenlose Erstein­schätzung
Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihr Anliegen.

2.

Bescheid­prüfung:
Wir analysieren Ihre Grundsteuerbescheide und prüfen sie auf Fehler.

3.

Einspruch einlegen:
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Einlegung eines Einspruchs oder der Klärung mit den Behörden.

Häufige Fragen zur Grundsteuerreform

Dieser FAQ-Bereich bietet einen Überblick über zentrale Fragen zur Grundsteuer und Grundsteuer C in Hessen und unterstützt Grundstückseigentümer dabei, sich in der neuen Rechtslage zurechtzufinden.

Ihre Fragen – Unsere Antworten.

1. Was bedeutet die Grundsteuer C für mich?
Die Grundsteuer C betrifft unbebaute, baureife Grundstücke und ermöglicht Kommunen, höhere Hebesätze zu erheben. Dies kann Ihre Steuerlast erheblich erhöhen.
2. Kann ich gegen meinen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja, Einsprüche sind möglich, wenn Sie Fehler in der Bewertung oder Einstufung feststellen. Wir prüfen Ihren Bescheid und helfen Ihnen beim Einspruch.
3. Welche Grundstücke gelten als „baureif“?
Baureife Grundstücke sind unbebaute Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden können. Hier gibt es häufig Streitfälle, die wir für Sie klären können.
4. Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
Ja, Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen. Dies kann jedoch zu Konflikten mit Mietern führen.
5. Welche Besonderheiten gibt es in Hessen?
Hessen hat ein eigenes Grundsteuergesetz mit spezifischen Regelungen, wie der Deckelung des Hebesatzes. Unsere Expertise hilft Ihnen, diese Besonderheiten zu verstehen.
6. Was mache ich, wenn mein Grundstück falsch bewertet wurde?
Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Einstufung und Bewertung Ihres Grundstücks und helfen bei der Korrektur.
7. Warum sind die Hebesätze so unterschiedlich?
Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt. In Hessen ist er für baureife Grundstücke höher, aber gedeckelt. Wir erläutern Ihnen, wie sich das auf Ihre Steuer auswirkt.

Jetzt handeln und
Klarheit schaffen.

Angesichts der Unsicherheiten und potenziellen Fehler in den neuen Grundsteuerbescheiden sollten Sie keine Zeit verlieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sichern Sie sich rechtliche Unterstützung von Experten.

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Krau Rechtsanwälte

Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr

Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: 06446 921 331
E-Mail: info@rechtsanwalt-krau.de

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