Grundstück Familienheimerwerbs als wirtschaftliche Einheit iSd BewG – BFH II R 29/19 – Urteil vom 23.02.2021 – Erbschaftsteuerbefreiung
Das Urteil BFH II R 29/19 vom 23.02.2021 besagt, dass bei einem Grundstück für den Familienheimerwerb nur das Grundstück, auf dem sich das Familienheim befindet, gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerfrei ist.
Die Bewertung kann sowohl nach zivilrechtlichen als auch nach bewertungsrechtlichen Maßstäben erfolgen.
Die Entscheidung des Belegenheitsfinanzamts über die wirtschaftliche Einheit ist verbindlich und kann nur durch Anfechtung des Wertfeststellungsbescheids angegriffen werden.
Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München wurde als unbegründet zurückgewiesen, und die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.
I. Zusammenfassung
A. Urteil BFH II R 29/19 vom 23.02.2021
B. Steuerfreiheit für Familienheimerwerb
C. Bewertung nach zivilrechtlichen und bewertungsrechtlichen Maßstäben
D. Bindende Feststellung der wirtschaftlichen Einheit durch Belegenheitsfinanzamt
E. Zurückweisung der Revision und Kostenpflicht der Klägerin
II. Tenor des Urteils
III. Tatbestand
A. Klägerin als Erbin der Erblasserin
B. Eigentumswohnung in Zweifamilienhaus
C. Grundstück 1 im Miteigentum der Erblasserin
D. Unbebautes Grundstück 2 Alleineigentum der Erblasserin
E. Steuererklärung und Steuerbefreiung geltend gemacht
F. Feststellungsbescheide des Belegenheitsfinanzamts
G. Geänderter Erbschaftsteuerbescheid und Einspruch der Klägerin
H. Abweisung der Klage durch das Finanzgericht
IV. Gründe für die Entscheidung
A. Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG
B. Definition des Grundstücksbegriffs
C. Feststellungsbescheide und Bindungswirkung
D. Änderungsbefugnis des Finanzamts
E. Kostenentscheidung
F. Urteilsfindung ohne mündliche Verhandlung
Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid,
ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden.
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 05.04.2018 – 4 K 2568/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.