Grundstücksverbindlichkeiten von Bemessungsgrundlage Schenkungsteuer abziehen – FG Hamburg 3 K 210/08
Urteil verkündet am 05.03.2009
Das Finanzgericht Hamburg entschied in einem Zwischenurteil vom 05.03.2009, dass bei einer Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt die vom Beschenkten übernommenen
Grundstücksverbindlichkeiten nicht von der Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer abgezogen werden können, solange der Schenker die Schulden aus dem Nießbrauch weiter bedient.
Die Übernahme der Verbindlichkeiten stellt keine Gegenleistung dar, solange der Schenker weiterhin für Zinsen und Tilgung aufkommt.
Erst bei Wegfall des Nießbrauchs können die Schulden berücksichtigt werden.
Entscheidung einen Inhaltsverzeichnis-Eintrag zu erstellen.
I. Einleitung
II. Tatbestand
III. Verfahrensgang
IV. Entscheidungsgründe
A. Entscheidungserheblichkeit der Streitfrage
B. Rechtliche Bewertung der Grundstücksverbindlichkeiten
C. Konsequenzen des Nießbrauchs und Schuldbeitritts
D. Berücksichtigung der Schulden bei Wegfall des Nießbrauchs
V. Ergebnis
VI. Fazit
Der Nießbrauchsvorbehalt ist ein juristisches Instrument, das es ermöglicht, das Eigentum an einer Sache (meistens eine Immobilie) auf eine andere Person zu übertragen,
während man sich selbst das Recht vorbehält, diese Sache weiterhin zu nutzen und die daraus entstehenden Erträge zu genießen.
Dieses Nutzungsrecht wird als Nießbrauch bezeichnet und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1030 ff. BGB) geregelt.
Wie funktioniert der Nießbrauchsvorbehalt?
Bei der Übertragung des Eigentums (z.B. durch Schenkung oder Verkauf) wird gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an der übertragenen Sache vereinbart und im Grundbuch eingetragen.
Dadurch bleibt der Übertragende zwar nicht mehr Eigentümer, kann aber die Sache weiterhin nutzen und die Erträge (z.B. Mieteinnahmen) behalten.
Gründe für einen Nießbrauchsvorbehalt:
Rechte und Pflichten des Nießbrauchers:
Ende des Nießbrauchs:
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.