OLG Düsseldorf, Urteil vom 28-06-1996 – 22 U 19/96
Bauschäden durch Nachbarn bei Grundstücksvertiefung: Ihre Rechte im Bau-Streit
Sie leben friedlich in Ihrem Eigenheim. Plötzlich rückt nebenan der Bagger an. Der Nachbar reißt sein altes Gebäude ab und gräbt ein tiefes Loch für einen großen Neubau. Kurz darauf der Schock: In Ihren Wänden zeigen sich tiefe Risse, die Türen klemmen und der Putz bröckelt. Viele Hausbesitzer geraten in dieser Situation in große Panik. Sie sorgen sich um die Standsicherheit ihres Zuhauses und fürchten enorme Reparaturkosten. Oft blockieren der bauende Nachbar oder seine Baufirma sofort jeden Kontakt. Sie schieben die Schuld auf das hohe Alter Ihres Hauses oder verstecken sich hinter ihren Architekten.
Lassen Sie sich von solchen Ausreden nicht einschüchtern. Das Gesetz schützt Ihr Eigentum bei gefährlichen Bauarbeiten direkt an der Grundstücksgrenze extrem streng. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil (Az. 22 U 19/96) klar entschieden: Wer sein Grundstück vertieft und damit das Nachbarhaus beschädigt, muss den Schaden voll bezahlen. Der Bauherr darf das Alter Ihres Gebäudes nicht als billige Ausrede nutzen. Dieser Beitrag erklärt Ihnen verständlich, welche starken Rechte Sie haben und wie Sie Ihr Geld für die Reparatur erfolgreich einfordern.
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stritten zwei Nachbarn um viel Geld. Der Eigentümer eines Grundstücks wollte groß bauen. Er ließ das bestehende zweistöckige Haus abreißen. An dieser Stelle sollte ein moderner, fünfstöckiger Neubau entstehen. Er selbst kümmerte sich um nichts, sondern überließ die Arbeit einer Bauherrin, die wiederum Architekten und Statiker beauftragte.
Für den Neubau mussten die Arbeiter tief graben. Dabei griffen sie auch in das Fundament der Wand ein, die direkt an das Nachbarhaus grenzte. Das Haus der Nachbarn (der Kläger) senkte sich durch diese Arbeiten um über zwei Zentimeter ab. Überall entstanden Risse. Der beauftragte Gutachter stellte Reparaturkosten von fast 70.000 D-Mark (heute vergleichbar mit einer hohen Euro-Summe) und einen massiven Wertverlust fest. Die Bauherren weigerten sich zu zahlen. Sie behaupteten, sie hätten Fachleute beauftragt. Außerdem sei das beschädigte Haus ohnehin alt und anfällig für Schäden gewesen.
Das Gericht wischte die Argumente der Bauherren vom Tisch. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Paragraph 909 ein klares Verbot: Niemand darf sein Grundstück so tief abgraben, dass der Boden des Nachbarn den Halt verliert. Wer dieses Verbot bricht, verletzt ein wichtiges Schutzgesetz.
Normalerweise muss der Geschädigte beweisen, dass der andere einen Fehler gemacht hat. Bei Bauarbeiten an der Grenze dreht das Gericht den Spieß jedoch um. Sobald feststeht, dass die Risse von der Baugrube kommen, muss der Bauherr seine Unschuld beweisen. Er muss belegen, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um Schäden zu verhindern. Das Gericht stellte klar: Dieser Beweis ist kaum zu erbringen. Wenn Risse entstehen, war die Sicherung schlicht nicht gut genug.
Oft versuchen Bauunternehmen, die Schadenssumme zu drücken. Sie argumentieren, das beschädigte Haus sei alt, marode und ohnehin anfällig für Setzungen. Juristen nennen dies „Schadensgeneigtheit“. Das Oberlandesgericht erteilte diesem Trick eine klare Absage.
Sie müssen sich keinen Teil des Schadens anrechnen lassen, nur weil Ihr Haus schon ein paar Jahrzehnte alt ist. Der Bauherr muss das Nachbarhaus so hinnehmen, wie es steht. Er hat drei Möglichkeiten: Er lässt den Bau bleiben, er ergreift teurere und bessere Schutzmaßnahmen, oder er baut trotzdem und bezahlt am Ende den Schaden. Einen Rabatt auf den Schadensersatz gibt es für ihn nicht. Die einzige Ausnahme wäre, wenn Sie Ihr Haus über Jahre hinweg völlig hätten verfallen lassen.
Ein weiterer beliebter Trick im Bau-Streit: Jeder schiebt die Schuld auf den anderen. Der Eigentümer zeigt auf die Baufirma, die Baufirma auf den Architekten. Das Gericht entschied hier sehr verbraucherfreundlich für den Geschädigten. Sie als Opfer können sich aussuchen, von wem Sie das Geld verlangen.
Der Eigentümer des Grundstücks darf nicht einfach die Augen verschließen. Er hat die Pflicht, das Projekt zu überwachen. Tut er das nicht, haftet er. Auch die Bauherrin kann sich nicht mit dem Hinweis auf fähige Architekten herausreden. Sie muss selbst prüfen, ob alle Sicherheitsvorkehrungen für das Nachbarhaus getroffen wurden. Sobald die ersten Risse auftauchen, muss sie den Bau stoppen und eingreifen. Baut sie einfach weiter, muss sie für alle Folgen geradestehen.
Bauprojekte an der Grundstücksgrenze bergen enorme finanzielle und rechtliche Risiken. Oft versuchen Versicherungen, Bauträger oder Nachbarn, Sie mit unzureichenden Summen abzuspeisen oder Sie rechtlich in die Irre zu führen. Lassen Sie sich das auf keinen Fall gefallen. Für eine rechtssichere Prüfung und Begleitung Ihres individuellen Falles nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Die Kanzlei Krau ist bundesweit tätig und vertritt Ihre Interessen kompetent, lösungsorientiert und mit der nötigen Durchsetzungskraft.
Das Urteil zeigt noch einen weiteren, sehr starken Hebel für geschädigte Hausbesitzer auf. In vielen Bundesländern regelt das Nachbarrecht besondere Pflichten. Wenn zwei Häuser direkt aneinandergebaut sind, teilen sie sich oft eine Grenzwand oder Nachbarwand.
Muss der Nachbar diese Wand für seinen tieferen Neubau abfangen und unterbauen (Fachwort: Unterfangung), haftet er extrem streng. Das Gesetz spricht hier von einer Haftung ohne Verschulden. Es spielt in diesem Moment überhaupt keine Rolle mehr, ob die Baufirma sorgfältig gearbeitet hat. Allein die Tatsache, dass der Nachbar von seinem Recht Gebrauch macht, an der Grenze in die Tiefe zu bauen, verpflichtet ihn zum vollen Schadensersatz. Sowohl der Bauherr als auch der Grundstückseigentümer müssen den Geldbeutel öffnen.
In der Praxis passiert oft Folgendes: Der Bagger gräbt, die ersten kleinen Risse erscheinen. Der besorgte Hausbesitzer beschwert sich. Der Architekt oder der Bauherr winkt freundlich ab und sagt: „Machen Sie sich keine Sorgen. Warten wir ab, bis der Bau fertig ist. Wir bezahlen danach alle Schäden.“
Das Gericht schützt Hausbesitzer, die auf solche Aussagen vertrauen. Normalerweise könnten Sie als Nachbar bei drohenden Schäden sofort vor Gericht ziehen und einen sofortigen Baustopp (Unterlassungsanspruch) erzwingen. Tun Sie das nicht, weil der Nachbar Sie mit falschen Versprechungen beruhigt, geht Ihr Recht auf Geld nicht verloren. Das Gericht wendet hier einen Trick an. Weil Sie durch die Briefe und Aussagen des Bauherrn faktisch davon abgehalten wurden, den Bau zu stoppen, wandelt sich Ihr Recht auf Baustopp in ein Recht auf finanzielle Entschädigung um.
Trotzdem lautet der dringende Rat: Verlassen Sie sich niemals auf lockere Zusagen auf der Baustelle. Lassen Sie sich jede Übernahme der Haftung sofort schriftlich bestätigen. Im Zweifel ist hier eine notarielle Vereinbarung der sicherste Weg, um später nicht auf einem ruinösen Schaden sitzen zu bleiben.
Wenn das Nachbarhaus wächst und Ihr eigenes Haus Risse bekommt, sind Sie dem Bauherrn nicht hilflos ausgeliefert. Das Gesetz verlangt höchste Rücksichtnahme bei Arbeiten an der Grundstücksgrenze. Die Gerichte urteilen hier sehr streng. Bauherren müssen fast immer haften, wenn sie Wände unterfangen oder tief ausschachten. Ausreden über das Alter Ihres Hauses oder die Schuld von Subunternehmern helfen dem Verursacher nicht. Wichtig ist jedoch, dass Sie sofort handeln, den Zustand Ihres Hauses gut dokumentieren und sich rechtlich professionell aufstellen.
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