Grundstückswert zur Berechnung des Jahreswerts von Nutzungen – BFH II B 38/20
Beschluss vom 02.12.2020
Im vorliegenden Fall verstarb der Erblasser und hinterließ seiner Lebensgefährtin ein lebenslanges Nießbrauchrecht an seinem Haus.
Das Finanzamt setzte den Wert des Nießbrauchrechts fest, wobei es sich auf den vom Belegenheitsfinanzamt festgestellten Grundbesitzwert stützte.
Die Klägerin, die Lebensgefährtin des Erblassers, beanstandete die Höhe des vom Finanzamt angesetzten Mietzinses.
Das Finanzgericht folgte der Einschätzung eines Sachverständigen und setzte den Wert des Nießbrauchrechts niedriger an.
Die Klägerin legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein und rügte Verfahrensmängel.
Kernaussagen des BFH:
Entscheidung:
Der BFH wies die Beschwerde der Klägerin als unbegründet zurück.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hatte die Klägerin zu tragen.
Bedeutung des Beschlusses:
Der Beschluss des BFH bekräftigt die Bedeutung der gesonderten Feststellung des Grundstückswerts für die Berechnung des Jahreswerts von Nutzungen.
Er stellt zudem klar, dass der Grundstückswert für das gesamte Grundstück festzustellen ist, auch wenn sich das Nutzungsrecht nur auf einen Teil des Grundstücks bezieht.
Detaillierte Erläuterungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der BFH in seinem Beschluss vom 02.12.2020 wichtige Klarstellungen zur Berechnung des Werts eines Nießbrauchrechts getroffen hat.
Insbesondere hat er die Bedeutung der gesonderten Feststellung des Grundstückswerts und die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Grundstückswerts für das gesamte Grundstück hervorgehoben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.