Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Raucherpause?
Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer. Sie möchten wissen, ob sie während der Arbeit zum Rauchen gehen dürfen und ob sie dafür weiter bezahlt werden.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Sie als Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten machen müssen. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden, sind es mindestens 45 Minuten Pause. Diese Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück dürfen Sie nicht ohne Pause arbeiten
Eine Ruhepause ist eine im Voraus festgelegte Zeit, in der Sie von der Arbeitspflicht befreit sind. Sie können frei entscheiden, wie Sie diese Zeit verbringen. Sie dürfen in dieser Pause essen, spazieren gehen oder auch rauchen. Die Pause gehört nicht zur Arbeitszeit. Sie wird in der Regel nicht bezahlt
Das Gesetz sieht keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen vor. Sie haben nur Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. Wenn Sie außerhalb dieser Pausen zum Rauchen gehen, ist das keine Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss diese Zeit nicht bezahlen
Wenn Sie während der Arbeitszeit rauchen möchten, müssen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Viele Arbeitgeber verlangen, dass Sie sich für Raucherpausen ausstempeln. Das bedeutet: Sie verlassen für die Zeit des Rauchens Ihren Arbeitsplatz und melden sich von der Arbeitszeit ab. Diese Zeit wird dann nicht bezahlt
Ja, es gibt Ausnahmen. In manchen Betrieben gibt es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Darin kann geregelt sein, dass Raucherpausen bezahlt werden. Auch eine betriebliche Übung kann dazu führen, dass Raucherpausen bezahlt werden. Das ist aber selten. Eine betriebliche Übung entsteht nur, wenn der Arbeitgeber über längere Zeit regelmäßig bezahlte Raucherpausen gewährt und die Arbeitnehmer darauf vertrauen dürfen, dass das so bleibt. Das ist aber nach der Rechtsprechung schwer zu erreichen
Die Gerichte haben entschieden: Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen. Selbst wenn der Arbeitgeber eine Zeit lang Raucherpausen bezahlt hat, entsteht daraus nicht automatisch ein Anspruch für die Zukunft. Nur wenn der Arbeitgeber über längere Zeit ganz regelmäßig und für alle Arbeitnehmer gleich Raucherpausen bezahlt hat, kann eine betriebliche Übung entstehen. Das ist aber die Ausnahme
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie Raucherpausen außerhalb der Arbeitszeit nehmen. Er kann auch ein Rauchverbot im Betrieb aussprechen. Das ist besonders zum Schutz der Nichtraucher erlaubt. Der Betriebsrat muss dabei mitbestimmen, wenn es einen gibt
Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass Raucher und Nichtraucher gleich behandelt werden. Es wäre unfair, wenn Raucher für ihre Raucherpausen bezahlt werden, Nichtraucher aber nicht für andere kurze Pausen. Deshalb gibt es meist keine bezahlten Raucherpausen
Fragen Sie in Ihrem Betrieb nach, wie Raucherpausen geregelt sind. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, in Tarifverträge oder in Betriebsvereinbarungen. Gibt es dort keine Regelung, gilt das Gesetz: Raucherpausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt.
Sie haben als Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Raucherpause. Sie dürfen während der gesetzlichen Pausen rauchen, aber diese Pausen werden in der Regel nicht bezahlt. Nur wenn es eine besondere Regelung im Betrieb gibt, kann es Ausnahmen geben. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie unsicher sind