Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Raucherzone bei betrieblichem Rauchverbot?
Einleitung
Viele Menschen rauchen. Doch am Arbeitsplatz gibt es oft Rauchverbote. Sie fragen sich, ob Sie trotzdem das Recht auf eine Raucherzone haben. Im Folgenden erkläre ich Ihnen einfach und verständlich, wie die Rechtslage in Deutschland ist.
Der Arbeitgeber darf im Betrieb ein Rauchverbot erlassen. Das ist sogar oft seine Pflicht. Denn er muss die Gesundheit der nicht rauchenden Beschäftigten schützen. Das steht im Gesetz, genauer in § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Passivrauchen ist gesundheitsschädlich. Deshalb muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, damit Nichtraucher nicht durch Tabakrauch gefährdet werden
Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Raucherzone. Das Gesetz verlangt nicht, dass der Arbeitgeber spezielle Raucherbereiche schafft
Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob und wo im Betrieb das Rauchen erlaubt ist. Er kann das Rauchen im gesamten Betrieb verbieten. Das ist rechtlich zulässig, solange er die Persönlichkeitsrechte der Raucher beachtet und das Verbot verhältnismäßig ist
Sie dürfen während der Arbeitszeit nur in den gesetzlich oder betrieblich festgelegten Pausen rauchen. Es gibt keinen Anspruch darauf, die Arbeit für zusätzliche Raucherpausen zu unterbrechen
Das Rauchen außerhalb der Pausen kann der Arbeitgeber untersagen. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ausdrücklich entschieden
Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Rauchverboten und bei der Einrichtung von Raucherzonen
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat einbeziehen. Aber auch der Betriebsrat kann keinen Anspruch auf eine Raucherzone durchsetzen, wenn der Arbeitgeber ein Rauchverbot verhängt
In manchen Betrieben gibt es freiwillig eingerichtete Raucherzonen, oft im Freien
Das ist aber eine Entscheidung des Arbeitgebers. In bestimmten Bereichen, zum Beispiel in feuergefährdeten Betrieben, kann ein Rauchverbot sogar zwingend sein
Hier gibt es aus Sicherheitsgründen keine Raucherzonen.
Das Gesetz verlangt, dass die Interessen der Nichtraucher und der Raucher abgewogen werden. Der Schutz der Gesundheit hat aber Vorrang
Die Persönlichkeitsrechte der Raucher müssen beachtet werden. Ein absolutes Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände, auch im Freien, ist nur in Ausnahmefällen zulässig
Meist reicht es, das Rauchen in bestimmten Bereichen zu verbieten.
Wenn Sie gegen das Rauchverbot verstoßen, kann der Arbeitgeber Sie abmahnen. Bei wiederholten Verstößen droht sogar eine Kündigung
Das gilt besonders, wenn Sie außerhalb der erlaubten Raucherzonen rauchen oder das Rauchverbot missachten
Sie haben als Arbeitnehmer kein gesetzliches Recht auf eine Raucherzone, wenn im Betrieb ein Rauchverbot gilt. Der Arbeitgeber muss keinen Raucherraum oder Raucherbereich einrichten
Er kann das Rauchen im gesamten Betrieb verbieten, solange er dabei die Rechte aller Beschäftigten beachtet und das Verbot verhältnismäßig ist. Nur in seltenen Fällen, etwa bei besonderen betrieblichen Gegebenheiten, kann eine Ausnahme gelten. Am wichtigsten ist immer der Schutz der Gesundheit der Nichtraucher.
– Sie haben keinen Anspruch auf eine Raucherzone.
– Der Arbeitgeber darf ein Rauchverbot erlassen.
– Rauchen ist meist nur in den Pausen erlaubt.
– Der Betriebsrat kann mitbestimmen, aber keinen Raucherraum erzwingen.
– Verstöße gegen das Rauchverbot können abgemahnt werden.
– Der Schutz der Nichtraucher steht im Vordergrund.
Wenn Sie Raucher sind, sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat. Vielleicht lässt sich eine freiwillige Lösung finden. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Raucherzone besteht aber nicht.