Habe ich als Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche wegen Passivrauchen gegen den Arbeitgeber?
Einleitung
Sie fragen, ob Sie als Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen können, wenn Sie am Arbeitsplatz Passivrauchen ausgesetzt sind. Diese Frage ist wichtig für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Im Folgenden erkläre ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und die praktische Durchsetzung solcher Ansprüche. Ich gehe dabei Schritt für Schritt vor und benutze einfache Sprache.
Ihr Arbeitgeber muss Sie am Arbeitsplatz vor Gefahren für Ihre Gesundheit schützen. Das steht im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung. Dazu gehört auch der Schutz vor Passivrauchen. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen treffen, damit Nichtraucher nicht durch Tabakrauch gefährdet werden. Das kann zum Beispiel ein Rauchverbot oder getrennte Raucherbereiche sein
Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Arbeitsplätze. Nur in Betrieben mit Publikumsverkehr, wie zum Beispiel Gaststätten, gibt es Ausnahmen. Dort muss der Arbeitgeber Sie nur so weit schützen, wie es die Art des Betriebs erlaubt
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz. Das bedeutet: Sie dürfen nicht gezwungen sein, Tabakrauch einzuatmen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Sie geschützt sind. Wenn Sie trotzdem regelmäßig Passivrauch ausgesetzt sind, verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht
Ein Schadensersatzanspruch entsteht, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht verletzt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 280 BGB)
Der Schaden kann zum Beispiel eine gesundheitliche Beeinträchtigung sein, etwa Husten, Kopfschmerzen oder sogar eine Erkrankung durch Passivrauchen.
Damit Sie Schadensersatz bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Der Arbeitgeber hat seine Pflicht zum Schutz vor Passivrauchen verletzt.
– Ihnen ist ein Schaden entstanden (z. B. gesundheitliche Beschwerden).
– Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden.
– Der Arbeitgeber hat die Pflichtverletzung zu vertreten, also schuldhaft gehandelt
Sie müssen beweisen, dass Sie am Arbeitsplatz Tabakrauch ausgesetzt sind. Es reicht, wenn der Rauchgeruch wahrnehmbar ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln 2024 entschieden. Sie müssen auch beweisen, dass Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest
Wenn Sie diese Beweise nicht bringen, verlieren Sie den Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich nur entlasten, wenn er nachweist, dass er alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um Sie zu schützen
In Betrieben mit Publikumsverkehr, wie Restaurants oder Bars, ist der Schutz nicht immer vollständig. Der Arbeitgeber muss Sie nur so weit schützen, wie es die Art des Betriebs zulässt. Das kann bedeuten, dass Sie nicht immer einen komplett rauchfreien Arbeitsplatz verlangen können. Aber der Arbeitgeber muss trotzdem versuchen, die Belastung so gering wie möglich zu halten, zum Beispiel durch Lüftung oder getrennte Bereiche
Die Gerichte haben entschieden, dass Passivrauchen grundsätzlich als gesundheitsgefährdend gilt. Sie müssen nicht erst warten, bis Sie krank werden. Schon die Gefahr reicht aus, damit der Arbeitgeber handeln muss
Das Bundesarbeitsgericht und andere Gerichte sagen: Der Arbeitgeber muss Sie wirksam schützen. Wenn er das nicht tut und Sie dadurch einen Schaden erleiden, können Sie Schadensersatz verlangen. Allerdings müssen Sie den Schaden und die Ursache beweisen
Die meisten Experten sind sich einig: Der Arbeitgeber muss Nichtraucher am Arbeitsplatz schützen. Schon jede wahrnehmbare Belastung mit Tabakrauch kann eine Pflichtverletzung sein. Es gibt aber auch Stimmen, die sagen, dass der Arbeitgeber nicht immer ein vollständiges Rauchverbot durchsetzen muss, vor allem in Betrieben mit Publikumsverkehr. Hier muss abgewogen werden zwischen dem Gesundheitsschutz und den Interessen des Arbeitgebers und der rauchenden Kollegen
Wenn Sie am Arbeitsplatz Passivrauchen ausgesetzt sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen und um Abhilfe bitten. Dokumentieren Sie die Belastung, zum Beispiel mit Fotos oder Zeugen. Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, gehen Sie zum Arzt und lassen Sie sich ein Attest geben. Wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt, können Sie Schadensersatz verlangen. Im Streitfall müssen Sie Ihre Ansprüche vor Gericht beweisen
Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz. Wenn Ihr Arbeitgeber diese Pflicht verletzt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, können Sie Schadensersatz verlangen. Sie müssen aber beweisen, dass Sie dem Rauch ausgesetzt waren und dass Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. In Betrieben mit Publikumsverkehr gibt es Ausnahmen, aber auch dort muss der Arbeitgeber Sie so gut wie möglich schützen