Habe ich Anspruch auf Arbeitsbefreiung beim Tod meines Onkels?
Der Tod eines Verwandten ist ein schwerer Schlag. Viele Menschen stellen sich in dieser Zeit die Frage nach der Arbeit. Sie benötigen Zeit für die Trauer. Sie müssen oft eine Beerdigung organisieren. In Deutschland gibt es dafür den sogenannten Sonderurlaub. Das Gesetz nennt dies „bezahlte Arbeitsbefreiung“. Doch nicht jeder Todesfall führt automatisch zu einem freien Tag. Es kommt sehr stark auf den Grad der Verwandtschaft an. Wir schauen uns nun genau an, wie die Regeln bei einem Onkel aussehen.
Das wichtigste Gesetz für diese Frage steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es ist der Paragraf 616. In diesem Gesetz steht ein wichtiger Satz. Ein Arbeitnehmer darf der Arbeit fernbleiben, wenn er ohne eigenes Verschulden für eine kurze Zeit verhindert ist. Ein Todesfall gilt als ein solcher Grund. Der Arbeitgeber muss den Lohn in dieser Zeit weiterzahlen.
Doch das Gesetz ist sehr allgemein formuliert. Es nennt keine genauen Personen. Es sagt nicht direkt, ob ein Onkel dazugehört. Die Gerichte haben dieses Gesetz über viele Jahre ausgelegt. Sie unterscheiden dabei zwischen nahen Angehörigen und entfernten Verwandten.
Die Rechtsprechung ist hier streng. Als nahe Angehörige gelten meistens nur Personen aus dem engsten Kreis. Dazu gehören die eigenen Eltern. Dazu gehören die eigenen Kinder. Auch der Ehepartner oder der Lebenspartner zählt dazu. Wenn ein Mensch aus diesem Kreis stirbt, haben Sie fast immer einen Anspruch auf Sonderurlaub. Meistens erhalten Sie dann zwei Tage frei. Ein Tag ist für den Todestag gedacht. Der zweite Tag ist für die Beerdigung gedacht.
Ein Onkel gehört rechtlich gesehen zu den Verwandten zweiten oder dritten Grades. Er gehört nicht zum sogenannten „engsten Familienkreis“. Das klingt im ersten Moment hart. Für das Arbeitsrecht macht das aber einen großen Unterschied. Nach dem Gesetz haben Sie beim Tod eines Onkels meistens keinen direkten Anspruch auf bezahlte Befreiung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Bindung nicht so eng ist wie bei den Eltern.
Gesetze sind die Basis. Aber Verträge können andere Regeln festlegen. Viele Menschen haben einen Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag stehen oft eigene Regeln zum Sonderurlaub. Schauen Sie in Ihren Vertrag. Dort gibt es oft eine Liste mit Personen. Wenn dort der Onkel aufgeführt ist, haben Sie Glück. Dann ist der Arbeitgeber an sein Versprechen gebunden.
Arbeiten Sie in einer großen Firma? Dann gilt für Sie vielleicht ein Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und den Arbeitgebern. Diese Verträge sind oft großzügiger als das Gesetz. Ein bekannter Vertrag ist der TVöD. Das ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Auch dort ist der Onkel leider meistens nicht enthalten. Aber es gibt Branchen, in denen die Regeln weicher sind. Prüfen Sie, welcher Tarifvertrag für Sie gilt.
In manchen Firmen gibt es einen Betriebsrat. Der Betriebsrat handelt Regeln mit dem Chef aus. Diese Regeln stehen in einer Betriebsvereinbarung. Manchmal steht dort, dass man bei jedem Todesfall in der Familie frei bekommt. Das gilt dann auch für den Onkel oder die Tante. Fragen Sie Ihren Betriebsrat nach solchen Regeln.
Sie haben im Vertrag nachgelesen. Sie haben im Tarifvertrag gesucht. Sie haben nichts gefunden. In diesem Fall haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Das bedeutet aber nicht, dass Sie arbeiten müssen. Sie haben andere Möglichkeiten.
Kulanz ist ein wichtiges Wort. Es bedeutet, dass jemand freiwillig nett zu Ihnen ist. Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten. Erklären Sie Ihre Situation. Vielleicht hatten Sie eine sehr enge Bindung zu Ihrem Onkel. Viele Chefs zeigen in solchen Momenten Menschlichkeit. Sie geben Ihnen vielleicht einen Tag frei, ohne dass Sie dafür Urlaub nehmen müssen. Das ist dann ein Geschenk der Firma.
Wenn der Chef nein sagt, bleibt der normale Urlaub. Sie können einen Tag Ihres jährlichen Erholungsurlaubs beantragen. Ein Arbeitgeber darf diesen Urlaub in einem Trauerfall eigentlich nicht ablehnen. Es sei denn, es gibt dringende betriebliche Gründe. In der Regel ist dies der sicherste Weg, um zur Beerdigung zu gehen.
Haben Sie viel gearbeitet? Haben Sie Plusstunden auf Ihrem Zeitkonto? Dann nutzen Sie diese Stunden. Das ist oft einfacher als einen Urlaubsantrag zu stellen. Sie nehmen sich einen „Freizeitausgleich“.
Im Arbeitsrecht gibt es viele schwere Wörter. Hier sind Erklärungen für einige Begriffe:
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Gesetz gibt Ihnen beim Tod des Onkels keinen festen Anspruch. Der Onkel gilt nicht als engster Verwandter. Sie müssen in Ihren Arbeitsvertrag schauen. Sie müssen in Ihren Tarifvertrag schauen. Wenn dort nichts steht, gibt es keine bezahlte Befreiung. Sie können aber immer versuchen, mit dem Chef zu reden. Meistens findet sich eine Lösung über normalen Urlaub oder Überstunden.
Der Verlust eines Menschen ist immer stressig. Es ist gut, wenn man seine Rechte kennt. So vermeiden Sie zusätzlichen Ärger im Büro. Konzentrieren Sie sich auf den Abschied von Ihrem Onkel.
Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder zu Erbschaftsangelegenheiten haben, gibt es Experten. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Unsicherheiten professionelle Hilfe zu suchen.
Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt auf.