
Haftung bei Kfz-Unfall: Geltung der Vorfahrtsregel „rechts vor links“ auf öffentlichen Parkplätzen
Gericht: BGH 6. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 22.11.2022
Aktenzeichen: VI ZR 344/21
ECLI: ECLI:DE:BGH:2022:221122UVIZR344.21.0
Dokumenttyp: Urteil
Ein Unfall auf einem Parkplatz sorgt oft für Streit. Viele Autofahrer denken, dass dort genau dieselben Regeln wie auf der Straße gelten. Besonders die Regel „Rechts vor Links“ ist in den Köpfen fest verankert. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wichtigen Urteil (Az. VI ZR 344/21) klargestellt, dass das oft ein Irrtum ist.
In diesem Text erkläre ich Ihnen, warum Sie auf Parkplätzen besonders vorsichtig sein müssen und warum die gewohnte Vorfahrt dort meistens nicht gilt.
Stellen Sie sich einen großen Parkplatz vor einem Baumarkt vor. Es gibt dort viele markierte Parkbuchten und Fahrgassen dazwischen. Ein Autofahrer fuhr durch eine dieser Gassen. Von links kam ein anderer Wagen aus einer kreuzenden Gasse. Die Sicht war schlecht, weil ein großer Lastwagen im Weg stand.
Die beiden Autos stießen in der Mitte zusammen. Der Fahrer, der von rechts kam, war sich sicher: „Ich hatte Vorfahrt!“ Er verlangte, dass die Gegenseite den gesamten Schaden bezahlt. Doch die Versicherung wollte nur die Hälfte übernehmen. Der Fall ging durch mehrere Instanzen bis zum obersten Gericht Deutschlands.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Fahrer von rechts kein Vorbehaltsrecht hatte. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Begründung ist für alle Autofahrer sehr wichtig: Auf einem normalen Parkplatz gilt „Rechts vor Links“ meistens nicht.
Normalerweise gilt die Regel aus § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur an Kreuzungen von Straßen. Das Gericht sagt: Eine Fahrgasse auf einem Parkplatz ist meistens keine richtige Straße.
Eine „echte“ Straße dient dem fließenden Verkehr. Dort wollen Autos zügig von A nach B kommen. Auf einem Parkplatz ist das anders. Hier dienen die Wege dazu, einen Parkplatz zu suchen, in Lücken hineinzufahren oder das Auto zu beladen. Es herrscht also „Suchverkehr“ und kein „Fließverkehr“.
Nur in Ausnahmefällen gilt „Rechts vor Links“ doch. Das ist nur dann der Fall, wenn der Weg einen eindeutigen Straßencharakter hat. Merkmale dafür sind:
Im aktuellen Fall war das nicht so. Die Wege sahen alle gleich aus und dienten nur dem Rangieren.
Wenn „Rechts vor Links“ nicht gilt, was gilt dann? Hier greift der erste Paragraph der Straßenverkehrsordnung: die gegenseitige Rücksichtnahme.
Das bedeutet für Sie:
Im Urteil wurde beiden Fahrern eine Schuld gegeben. Beide waren für die unübersichtliche Situation zu schnell unterwegs. Dass der eine von rechts kam, spielte für die Haftung keine Rolle.
Damit Sie nach einem Unfall nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Auch wenn Sie von rechts kommen, dürfen Sie nicht einfach durchfahren. Gehen Sie davon aus, dass der andere Fahrer die Regeln vielleicht anders versteht oder Sie gar nicht sieht.
Auf Parkplätzen sind oft Fußgänger, Kinder oder beladene Einkaufswagen unterwegs. Wer hier zu schnell fährt, bekommt bei einem Unfall fast immer eine Teilschuld zugesprochen – egal, wer von wo kam.
Oft steht an Parkplätzen ein Schild: „Hier gilt die StVO“. Das bedeutet aber laut Gericht nur, dass man dort grundsätzlich ordentlich fahren muss. Es macht aus einer Parkgasse trotzdem keine Vorfahrtstraße.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen den Unterschied zwischen der Straße und einem typischen Parkplatz:
| Merkmal | Auf der Straße | Auf dem Parkplatz |
| Hauptregel | Rechts vor Links (wenn keine Schilder) | Gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO) |
| Zweck des Weges | Zügiges Vorwärtskommen | Parkplatzsuche und Rangieren |
| Vorfahrt | Festgelegt durch Gesetz | Verständigung zwischen den Fahrern |
| Geschwindigkeit | Meist 30 oder 50 km/h | Sehr langsam / Schritttempo |
Verkehrsunfälle auf Parkplätzen sind juristisch kompliziert. Wie Sie im Urteil des BGH sehen, kommt es auf jedes Detail der Fahrbahngestaltung an. Wenn es gekracht hat, sollten Sie sich nicht auf die Aussagen der gegnerischen Versicherung verlassen.
Hatten Sie einen Unfall oder benötigen Sie eine Beratung zu Verkehrsregeln? Bei komplexen Rechtsfragen ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben.
Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt auf, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und Ihr Recht zu sichern.
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