Haftung des Notars für Verzug mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

April 16, 2026
Notar

Haftung des Notars für Verzug mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

OLG Celle, Urt. v. 30.12.2025 – 3 U 72/25

(LG Stade Urt. v. 9.7.2025 – 2 O 194/24)

Haftung des Notars: Wenn das Nachlassverzeichnis zu lange dauert

Wenn ein Mensch stirbt, haben die Kinder oft Anspruch auf einen Pflichtteil. Um diesen zu berechnen, muss der Erbe ein Verzeichnis aller Besitztümer des Verstorbenen vorlegen. Oft wird hierfür ein Notar beauftragt, da ein notarielles Nachlassverzeichnis als besonders glaubwürdig gilt. Doch was passiert, wenn der Notar sich zu viel Zeit lässt?

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem aktuellen Urteil (Az. 3 U 72/25) entschieden, dass ein Notar für Schäden haftet, wenn er durch Trödeleien eine Klage gegen den Erben auslöst. In diesem Text erfahren Sie, welche Pflichten ein Notar hat und wie Sie sich als Erbe schützen können.


Der Fall: Eine teure Verzögerung

Ein Mann verstarb im Jahr 2021. Sein Sohn wurde Erbe, musste aber seinem Bruder Auskunft über das Erbe geben. Dafür beauftragte er im September 2021 einen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Der Bruder des Erben setzte über eine Anwältin Fristen.

Der Notar kommunizierte sogar direkt mit der gegnerischen Anwältin und bat mehrfach um Verlängerung. Doch am Ende passierte nichts: Die Fristen verstrichen, ohne dass das Verzeichnis fertig wurde. Schließlich verlor der Bruder die Geduld und reichte eine sogenannte Stufenklage gegen den Erben ein.

Die Folgen für den Erben

Erst nachdem die Klage bei Gericht lag, lieferte der Notar das Verzeichnis ab. Der Rechtsstreit wurde daraufhin beendet, aber der Erbe blieb auf den Kosten sitzen. Er musste über 11.000 Euro für Gericht und Anwälte zahlen. Dieses Geld forderte er nun vom Notar als Schadensersatz zurück – und bekam vor dem OLG Celle recht.


Wann verletzt ein Notar seine Amtspflichten?

Ein Notar übt ein öffentliches Amt aus. Er ist gesetzlich verpflichtet, seine Aufgaben zügig und sorgfältig zu erledigen. Das Gericht stellte klar, dass eine Amtspflichtverletzung vorliegt, wenn der Notar mit der Arbeit in Verzug gerät.

Die Bedeutung von Fristen

Normalerweise haben Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten etwa drei bis vier Monate Zeit, um ein notarielles Verzeichnis vorzulegen. Wenn ein Notar diesen Zeitraum deutlich überschreitet, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt, wird es kritisch.

Besonders wichtig in diesem Fall: Der Notar hatte selbst Termine mit der Gegenseite vereinbart. Dadurch wurde eine klare Fälligkeit geschaffen. Er hätte wissen müssen, dass dem Erben eine Klage droht, wenn er diese Termine nicht einhält.

Haftung des Notars für Verzug mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Die Informationspflicht des Notars

Selbst wenn es Schwierigkeiten gibt – zum Beispiel, weil eine Bank lange braucht, um Kontoauszüge zu schicken – darf der Notar nicht einfach schweigen. Er muss:

  • Den Erben über Verzögerungen informieren.
  • Gegebenenfalls raten, selbst bei der Bank Druck zu machen.
  • Dafür sorgen, dass der Erbe keinen rechtlichen Schaden erleidet.

Warum Ausreden des Notars oft nicht zählen

Im Prozess versuchte der Notar sich zu verteidigen. Er behauptete, die Bank habe die Unterlagen zu spät geliefert. Das Gericht ließ dies jedoch nicht gelten.

Mangel an konkreten Beweisen

Der Notar konnte nicht genau belegen, wann er welche Anfrage an die Bank gestellt hatte. Ein pauschaler Hinweis auf „umfangreiche Korrespondenz“ reicht nicht aus. Wenn ein Notar behauptet, er treffe keine Schuld an der Verzögerung, muss er das lückenlos nachweisen.

Organisation ist Notarsache

Ein Notar darf einen Auftrag nicht mit der Begründung liegen lassen, er habe zu viel zu tun. Er muss seine Kanzlei so organisieren, dass er übernommene Aufgaben in angemessener Zeit erledigen kann. Wenn nötig, muss er andere Aufträge ablehnen, um ein eiliges Nachlassverzeichnis fertigzustellen.


Kein Mitverschulden des Erben

Oft wird eingewandt, der Erbe hätte ja selbst beim Notar „nerven“ oder nachhaken können. Das OLG Celle sah das hier anders. Da der Notar die Kommunikation mit der Gegenseite übernommen hatte, durfte der Erbe darauf vertrauen, dass alles seinen Gang geht. Er musste nicht damit rechnen, dass der Notar die Fristen einfach verstreichen lässt, ohne ihn zu warnen.


Zusammenfassung für Sie als Betroffene

Wenn Sie einen Notar für ein Nachlassverzeichnis einschalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Beauftragung schriftlich festhalten: Notieren Sie sich das Datum der Auftragserteilung.
  2. Fristen kommunizieren: Informieren Sie den Notar sofort über Fristen, die Ihnen von Anwälten oder Gerichten gesetzt wurden.
  3. Nachhaken: Wenn nach drei Monaten kein Entwurf vorliegt, fragen Sie schriftlich nach dem Sachstand.
  4. Beschwerde einlegen: Hilft alles nichts, kann man sich beim Präsidenten des Landgerichts über die Untätigkeit beschweren (Dienstaufsichtsbeschwerde).

Das Urteil des OLG Celle stärkt die Position der Erben massiv. Notare können sich nicht mehr hinter Arbeitsüberlastung verstecken, wenn dadurch hohe Prozesskosten für ihre Mandanten entstehen.


Rechtlicher Hinweis und Kontakt

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall im Erbrecht ist einzigartig und erfordert eine genaue Prüfung der Details.

Haben Sie Probleme mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses oder droht Ihnen eine Klage wegen Zeitverzögerungen? Der Erbfall und die damit verbundenen notariellen Pflichten sind komplexe Themen, bei denen fachkundige Unterstützung entscheidend ist.

Für eine umfassende Beratung und rechtliche Vertretung sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.

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