
Haftung des Vorstandsmitglieds für gegen die Gesellschaft verhängte Geldbuße
OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 21.10.2025 – 31 U 3/25
Hier finden Sie eine präzise und leicht verständliche Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 21.10.2025.
In diesem Urteil geht es um eine wichtige Frage im deutschen Wirtschaftsrecht: Muss ein Vorstandsmitglied persönlich bezahlen, wenn die eigene Firma wegen seines Fehlers ein hohes Bußgeld erhält? Das OLG Frankfurt am Main hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen.
Eine Aktiengesellschaft wurde von der Finanzaufsicht BaFin bestraft. Der Grund war ein fehlender „Bilanzeid“ im Halbjahresbericht des Jahres 2018. Ein Bilanzeid ist eine persönliche Bestätigung des Vorstands, dass alle Zahlen im Bericht korrekt sind.
Der damals alleinige Vorstand hatte diesen Eid einfach vergessen. Die BaFin verhängte daraufhin ein Bußgeld gegen die Firma. Nach langen Verhandlungen einigte man sich auf eine Summe von 290.000 Euro. Zusammen mit Gebühren zahlte die Firma über 297.000 Euro.
Die Firma wollte dieses Geld von ihrem ehemaligen Vorstand zurückhaben. Sie verklagte ihn auf Schadensersatz. Der Vorstand weigerte sich jedoch zu zahlen. Er meinte, dass Bußgelder eigentlich dazu da seien, die Firma selbst zu bestrafen. Man könne diese Strafe nicht einfach an eine Privatperson weiterreichen.
Das Gericht gab der Firma weitgehend recht. Der ehemalige Vorstand muss das Bußgeld und zusätzlich die Anwaltskosten der Firma übernehmen. Insgesamt geht es um mehr als 310.000 Euro.
Das Gericht nannte dafür drei wichtige Gründe:
Ein Kernpunkt des Urteils ist die Trennung der Rechtssysteme. Wenn der Staat eine Strafe gegen eine Firma ausspricht, ist das eine Sache des Staates (Ordnungswidrigkeitenrecht). Wenn die Firma sich das Geld vom Verursacher zurückholt, ist das eine Sache zwischen Privaten (Zivilrecht). Das Gericht sagt: Beides steht unabhängig nebeneinander.
Oft haben Firmen für ihre Vorstände eine Versicherung abgeschlossen (die sogenannte D&O-Versicherung). Der Vorstand im Fall argumentierte, dass eine solche Versicherung bei Bußgeldern nicht zahlen dürfe, weil das gegen die „guten Sitten“ verstoße.
Das Gericht sah das anders: Die Versicherung zahlt hier nicht direkt das Bußgeld an den Staat. Sie befreit lediglich den Vorstand von der Schadensersatzforderung seiner Firma. Das ist rechtlich erlaubt und üblich. Da der Vorstand nur fahrlässig (also unabsichtlich) gehandelt hat, muss die Versicherung den Schaden übernehmen.
Die Firma hatte viel Geld für Anwälte ausgegeben, um das Bußgeld bei der BaFin zu senken. Das Gericht entschied:
Dieses Urteil ist ein deutliches Warnsignal für alle Führungskräfte in Deutschland. Wer durch einfache Nachlässigkeit hohe Strafen für sein Unternehmen verursacht, riskiert sein privates Vermögen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich wahrscheinlich noch einmal damit befassen, um eine endgültige Sicherheit für ganz Deutschland zu schaffen.
Dieser Text bietet eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zu Haftungsthemen oder Gesellschaftsrecht sollten Sie professionelle Hilfe suchen.
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