Haftung des Vorstandsmitglieds für gegen die Gesellschaft verhängte Geldbuße

Februar 9, 2026

Haftung des Vorstandsmitglieds für gegen die Gesellschaft verhängte Geldbuße

OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 21.10.2025 – 31 U 3/25 

Hier finden Sie eine präzise und leicht verständliche Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 21.10.2025.


Haftung von Vorständen für Bußgelder der Gesellschaft

In diesem Urteil geht es um eine wichtige Frage im deutschen Wirtschaftsrecht: Muss ein Vorstandsmitglied persönlich bezahlen, wenn die eigene Firma wegen seines Fehlers ein hohes Bußgeld erhält? Das OLG Frankfurt am Main hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen.

Der Hintergrund: Was war passiert?

Eine Aktiengesellschaft wurde von der Finanzaufsicht BaFin bestraft. Der Grund war ein fehlender „Bilanzeid“ im Halbjahresbericht des Jahres 2018. Ein Bilanzeid ist eine persönliche Bestätigung des Vorstands, dass alle Zahlen im Bericht korrekt sind.

Der damals alleinige Vorstand hatte diesen Eid einfach vergessen. Die BaFin verhängte daraufhin ein Bußgeld gegen die Firma. Nach langen Verhandlungen einigte man sich auf eine Summe von 290.000 Euro. Zusammen mit Gebühren zahlte die Firma über 297.000 Euro.

Die Klage gegen den ehemaligen Chef

Die Firma wollte dieses Geld von ihrem ehemaligen Vorstand zurückhaben. Sie verklagte ihn auf Schadensersatz. Der Vorstand weigerte sich jedoch zu zahlen. Er meinte, dass Bußgelder eigentlich dazu da seien, die Firma selbst zu bestrafen. Man könne diese Strafe nicht einfach an eine Privatperson weiterreichen.


Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht gab der Firma weitgehend recht. Der ehemalige Vorstand muss das Bußgeld und zusätzlich die Anwaltskosten der Firma übernehmen. Insgesamt geht es um mehr als 310.000 Euro.

Warum muss der Vorstand persönlich haften?

Das Gericht nannte dafür drei wichtige Gründe:

  1. Verletzung der Sorgfaltspflicht: Ein guter Vorstand muss darauf achten, dass Berichte vollständig sind. Da der Bilanzeid eine „höchstpersönliche“ Pflicht ist, konnte er die Verantwortung nicht auf Unterabteilungen oder Prüfer schieben.
  2. Keine Ausnahme für Bußgelder: Das Gesetz (Aktiengesetz) sagt, dass Vorstände für alle Schäden haften, die sie durch Pflichtfehler verursachen. Das Gericht sieht keinen Grund, Bußgelder von dieser Regel auszunehmen.
  3. Abschreckung und Ausgleich: Die Haftung soll zwei Dinge bewirken. Erstens soll die Firma ihr verlorenes Geld zurückbekommen (Ausgleich). Zweitens sollen Vorstände durch das Risiko vorsichtiger werden (Prävention).

Die Trennung von Strafrecht und Zivilrecht

Ein Kernpunkt des Urteils ist die Trennung der Rechtssysteme. Wenn der Staat eine Strafe gegen eine Firma ausspricht, ist das eine Sache des Staates (Ordnungswidrigkeitenrecht). Wenn die Firma sich das Geld vom Verursacher zurückholt, ist das eine Sache zwischen Privaten (Zivilrecht). Das Gericht sagt: Beides steht unabhängig nebeneinander.

Haftung des Vorstandsmitglieds für gegen die Gesellschaft verhängte Geldbuße


Wichtige Details zur Schadenshöhe

Die Rolle der Versicherung (D&O-Versicherung)

Oft haben Firmen für ihre Vorstände eine Versicherung abgeschlossen (die sogenannte D&O-Versicherung). Der Vorstand im Fall argumentierte, dass eine solche Versicherung bei Bußgeldern nicht zahlen dürfe, weil das gegen die „guten Sitten“ verstoße.

Das Gericht sah das anders: Die Versicherung zahlt hier nicht direkt das Bußgeld an den Staat. Sie befreit lediglich den Vorstand von der Schadensersatzforderung seiner Firma. Das ist rechtlich erlaubt und üblich. Da der Vorstand nur fahrlässig (also unabsichtlich) gehandelt hat, muss die Versicherung den Schaden übernehmen.

Anwaltskosten und Zinsen

Die Firma hatte viel Geld für Anwälte ausgegeben, um das Bußgeld bei der BaFin zu senken. Das Gericht entschied:

  • Die Kosten für die Verhandlungen mit der BaFin muss der Vorstand ersetzen.
  • Kosten für andere Themen (zum Beispiel Recherche gegen Dritte) muss er nicht zahlen.
  • Zusätzlich fallen Zinsen an, da der Vorstand die Zahlung bereits im Jahr 2022 endgültig verweigert hatte.

Fazit und Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil ist ein deutliches Warnsignal für alle Führungskräfte in Deutschland. Wer durch einfache Nachlässigkeit hohe Strafen für sein Unternehmen verursacht, riskiert sein privates Vermögen.

  • Für Vorstände: Prüfen Sie Ihre Berichte genau. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass Fehler von anderen Abteilungen bemerkt werden.
  • Für Aufsichtsräte: Wenn ein Bußgeld verhängt wird, sind Sie oft gesetzlich verpflichtet, das Geld vom Vorstand zurückzufordern. Tun Sie dies nicht, haften Sie unter Umständen selbst.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich wahrscheinlich noch einmal damit befassen, um eine endgültige Sicherheit für ganz Deutschland zu schaffen.


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