Haftung Reiseveranstalter für Verspätung bei Rail & Fly-Angebot

Mai 18, 2025

Haftung Reiseveranstalter für Verspätung bei Rail & Fly-Angebot

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2010, Az. Xa ZR 46/10

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil erklären. Es geht um Ihre Rechte bei Pauschalreisen, wenn der Zug zum Flughafen Verspätung hat.

Wenn der Zug den Flug verpasst: Ihre Rechte

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Flugreise gebucht. Im Preis war auch ein Zugticket zum Flughafen enthalten („Rail & Fly“).

Nun hat Ihr Zug große Verspätung. Sie verpassen Ihren Flug. Wer zahlt für die zusätzlichen Kosten?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu eine klare Entscheidung getroffen.

Wenn der Reiseveranstalter den Eindruck erweckt, dass die Bahnfahrt Teil des Angebots ist, muss er haften. Das ist oft der Fall, wenn das Zugticket im Reisepreis enthalten ist.

Haftung Reiseveranstalter für Verspätung bei Rail & Fly-Angebot

Das Urteil des BGH: Ein wichtiger Schutz für Reisende

In dem konkreten Fall hatte eine Reisende ihren Flug wegen einer Zugverspätung verpasst.

Der BGH entschied, dass die Reiseveranstalterin die Kosten für die zusätzliche Übernachtung, Verpflegung und das Taxi ersetzen muss.

Die Richter sahen es so: Der Reiseveranstalter hat durch sein Angebot den Eindruck erweckt, dass er sich auch um die Anreise zum Flughafen kümmert.

Er muss daher für Probleme bei der Bahnfahrt geradestehen.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Reisende.

Wenn Sie eine Pauschalreise mit „Rail & Fly“ buchen und durch eine Zugverspätung Kosten entstehen, können Sie diese vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Wichtig ist, dass Sie die Anreise sorgfältig geplant haben.

Ihr gutes Recht bei Reiseproblemen

Merken Sie sich: Der Reiseveranstalter ist oft mehr als nur der Fluganbieter. Er ist Ihr Partner für die gesamte Reise – inklusive der An- und Abreise, wenn diese Teil des Angebots ist.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Juni 11, 2025
Überwachung auf dem eigenen Grundstück: Wann verletzt sie die Rechte der Nachbarn?Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1…
Bauträgervertrag - Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Juni 9, 2025
Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!RA und Notar KrauIn einem Fall vor dem La…
Was bedeutet "fertiggestellt" bei Bauverträgen?

Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?

Juni 9, 2025
Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?KG, 27.05.2025 – 21 W 8/25RA und Notar KrauDas Kammergericht Berlin hat eine wichtige Ent…