Haftung Reiseveranstalter für Verspätung bei Rail & Fly-Angebot
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2010, Az. Xa ZR 46/10
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil erklären. Es geht um Ihre Rechte bei Pauschalreisen, wenn der Zug zum Flughafen Verspätung hat.
Wenn der Zug den Flug verpasst: Ihre Rechte
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Flugreise gebucht. Im Preis war auch ein Zugticket zum Flughafen enthalten („Rail & Fly“).
Nun hat Ihr Zug große Verspätung. Sie verpassen Ihren Flug. Wer zahlt für die zusätzlichen Kosten?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu eine klare Entscheidung getroffen.
Wenn der Reiseveranstalter den Eindruck erweckt, dass die Bahnfahrt Teil des Angebots ist, muss er haften. Das ist oft der Fall, wenn das Zugticket im Reisepreis enthalten ist.
Das Urteil des BGH: Ein wichtiger Schutz für Reisende
In dem konkreten Fall hatte eine Reisende ihren Flug wegen einer Zugverspätung verpasst.
Der BGH entschied, dass die Reiseveranstalterin die Kosten für die zusätzliche Übernachtung, Verpflegung und das Taxi ersetzen muss.
Die Richter sahen es so: Der Reiseveranstalter hat durch sein Angebot den Eindruck erweckt, dass er sich auch um die Anreise zum Flughafen kümmert.
Er muss daher für Probleme bei der Bahnfahrt geradestehen.
Was bedeutet das für Sie?
Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Reisende.
Wenn Sie eine Pauschalreise mit „Rail & Fly“ buchen und durch eine Zugverspätung Kosten entstehen, können Sie diese vom Reiseveranstalter zurückfordern.
Wichtig ist, dass Sie die Anreise sorgfältig geplant haben.
Ihr gutes Recht bei Reiseproblemen
Merken Sie sich: Der Reiseveranstalter ist oft mehr als nur der Fluganbieter. Er ist Ihr Partner für die gesamte Reise – inklusive der An- und Abreise, wenn diese Teil des Angebots ist.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.