Haftung Steuerberater Schaden

November 11, 2024

Haftung Steuerberater Schaden

OLG Frankfurt am Main 8 U 121/16

RA und Notar Krau

Kernthema:

Das Urteil befasst sich mit Schadensersatzansprüchen von Mandanten gegen ihre Steuerberater wegen angeblich verspäteter Einleitung eines Verständigungsverfahrens und verzögerter Prozessführung.

Sachverhalt:

Die Kläger, ehemals in Deutschland ansässig, erzielten Kapitalerträge in Österreich.

Diese wurden in Österreich besteuert, aber zunächst nicht in ihren deutschen Steuererklärungen angegeben.

Nach einer Betriebsprüfung forderte das deutsche Finanzamt Steuern nach.

Die Kläger beauftragten die Beklagte, eine Steuerberatungsgesellschaft, mit ihrer Vertretung.

Die Beklagte leitete ein Verständigungsverfahren nach dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ein und führte einen Prozess vor dem Finanzgericht.

Haftung Steuerberater Schaden

Die Kläger warfen der Beklagten vor, das Verständigungsverfahren zu spät eingeleitet und den Prozess verzögert zu haben, wodurch ihnen ein Schaden entstanden sei.

Verfahrensgang:

  • Landgericht: Abweisung der Klage.
  • Berufung der Kläger beim Oberlandesgericht.

Entscheidung des OLG Frankfurt am Main:

Das OLG wies die Berufung zurück.

Begründung:

  1. Kein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Einleitung des Verständigungsverfahrens:

Das OLG stellte fest, dass die Beklagte die Kläger rechtzeitig über die Möglichkeit und die Fristen eines Verständigungsverfahrens aufgeklärt hatte.

Die Kläger hatten jedoch bewusst auf die Einleitung des Verfahrens verzichtet, da sie hofften, in keinem der beiden Länder Steuern zahlen zu müssen.

Haftung Steuerberater Schaden

  • Pflicht zur Beratung und Aufklärung: Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Mandanten umfassend zu beraten und über die möglichen Vorgehensweisen aufzuklären.
  • Keine Pflicht zur wiederholten Beratung: Der Steuerberater muss die Beratung nicht in regelmäßigen Abständen wiederholen, wenn der Mandant die empfohlenen Maßnahmen ablehnt.
  • Kein Nachweis der fristgerechten Einleitung: Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass sie das Verständigungsverfahren auch bei rechtzeitiger Beratung fristgerecht eingeleitet hätten.
  1. Kein Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Prozessführung:

Das OLG verneinte auch einen Anspruch wegen verzögerter Prozessführung.

Die Beklagte hatte den Prozess nicht verzögert, und die Kläger hatten keinen Schaden durch den im Prozess geschlossenen Vergleich erlitten.

  • Vergleich schließt Schaden nicht aus: Ein im Prozess geschlossener Vergleich unterbricht nicht den Zurechnungszusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung des Steuerberaters und dem Schaden des Mandanten.
  • Keine Pflichtverletzung der Beklagten: Die Beklagte hatte den Prozess nicht verzögert, und die Erfolgsaussichten der Klage waren von Anfang an gering.

Fazit:

Das Urteil des OLG Frankfurt am Main verdeutlicht die Pflichten eines Steuerberaters im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.

Der Steuerberater muss seine Mandanten umfassend beraten und aufklären, jedoch nicht die Beratung in regelmäßigen Abständen wiederholen, wenn der Mandant die empfohlenen Maßnahmen ablehnt.

Im vorliegenden Fall hatten die Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz, da die Beklagte ihre Pflichten nicht verletzt hatte.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Das OLG führte eine Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen durch.
  • Das OLG hörte den Kläger zu 2) informatorisch an.
  • Die Revision wurde nicht zugelassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des OLG Frankfurt am Main eine wichtige Entscheidung zur Haftung von Steuerberatern darstellt

und die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs bestätigt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Klinik muss eingefrorenes Sperma verstorbenen Mannes an Witwe herausgeben

Klinik muss eingefrorenes Sperma verstorbenen Mannes an Witwe herausgeben

Februar 16, 2025
Klinik muss eingefrorenes Sperma verstorbenen Mannes an Witwe herausgebenZusammenfassung RA und Notar KrauIm Beschluss vom 04.02.2025, Az….
Grunderwerbsteuer Anteilsvereinigung bei ausländischer Stiftung

Grunderwerbsteuer Anteilsvereinigung bei ausländischer Stiftung

Februar 8, 2025
Grunderwerbsteuer Anteilsvereinigung bei ausländischer StiftungBFH Urteil vom 30. Oktober 2024 (II R 14/23)RA und Notar KrauLeitsätze:…
Kostenlast bei Erledigung zwischen Klageeinreichung und Klagezustellung

Kostenlast bei Erledigung zwischen Klageeinreichung und Klagezustellung

Februar 2, 2025
Kostenlast bei Erledigung zwischen Klageeinreichung und KlagezustellungOLG Saarbrücken Beschluss vom 11.10.2024 – 5 W 62/24RA und Notar K…