handschriftlicher Vermerk auf Grundbuchauszug kann Testament sein
OLG Naumburg 11 U 229/01
Dieser Fall des Oberlandesgerichts Naumburg befasst sich mit der Frage, ob ein handschriftlicher Vermerk auf einem Grundbuchauszug als Testament gewertet werden kann.
Das Gericht entschied, dass dies möglich ist, wenn der Vermerk die notwendigen Voraussetzungen für ein eigenhändiges Testament erfüllt.
Die Fakten des Falles
Eine Frau hatte auf einem Grundbuchauszug einen handschriftlichen Vermerk angebracht, in dem sie erklärte, ihrem Neffen nach ihrem Tod bestimmte Grundstücke zuzuwenden.
Später errichtete sie ein notarielles Testament, in dem sie ihren Neffen nicht erwähnte.
Nach ihrem Tod stritten der Neffe und der Erbe der Frau um die Grundstücke.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Oberlandesgericht Naumburg gab dem Neffen Recht.
Es sah in dem handschriftlichen Vermerk auf dem Grundbuchauszug ein wirksames Testament.
Der Vermerk erfüllte alle Voraussetzungen für ein eigenhändiges Testament:
Er war von der Frau eigenhändig geschrieben und unterschrieben.
Begründung des Gerichts
Fazit
Der Fall OLG Naumburg 11 U 229/01 zeigt, dass auch ungewöhnliche Schriftstücke wie ein handschriftlicher
Vermerk auf einem Grundbuchauszug als Testament anerkannt werden können, wenn sie die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.
Entscheidend ist der Wille des Erblassers, der im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln ist.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Der Fall OLG Naumburg 11 U 229/01 ist ein Beispiel dafür, wie ein formloser Vermerk auf einem Grundbuchauszug unter bestimmten Umständen als Testament ausgelegt werden kann.
Entscheidend ist der eindeutig erkennbare Wille des Erblassers, eine Verfügung von Todes wegen zu treffen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.